Mit KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) können Unternehmen ihre Anträge auf Kurzarbeitergeld sowie Abrechnungslisten sicher und volldigitalisiert an die BA übermitteln. Voraussetzung ist ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm. Bevollmächtigte Dritte, wie Steuerberater oder Lohnabrechnungsstellen, können das Verfahren ebenfalls nutzen. Die digitale Abwicklung reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich und beschleunigt die Bearbeitung. Alle Informationen zu den Vorteilen und Voraussetzungen für KEA gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea
BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) vereinfacht die Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen an die BA. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, dieses digitale Verfahren zu nutzen, da eine papierbasierte Abgabe nicht mehr möglich ist. Durch BEA entfällt der postalische Aufwand, und Daten können sicher sowie effizient übertragen werden. Weitere Informationen finden sich unter: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea