Beantragung von Arbeitslosengeld und/oder Bürgergeld

So beantragen Sie Arbeitslosengeld und/oder Bürgergeld

Sie können bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen, wenn…

  • Sie in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren oder
  • in den 30 Monaten zusammengerechnet mindestens 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren (auf höchstens 14 Wochen)

Mehr zu Anspruch

Direkt zur Antragstellung klicken Sie hier.

Tipp:Wenn Sie nach erfolgter Antragstellung den Bearbeitungsstand einsehen möchten, können Sie dies über Ihren eService Account jederzeit tun.


Sie können beim Jobcenter Bürgergeld beantragen, wenn…

  • Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld demnächst endet und Sie hilfebedürftig sind.
  • Sie arbeiten, aber Ihr Verdienst nicht für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie reicht.

Weitere Voraussetzungen zur Antragstellung von Bürgergeld finden Sie hier

Hier finden Sie das für Sie zuständige Jobcenter im Landkreis Göttingen.

Hier finden Sie das zuständige Jobcenter im Landkreis Northeim.