Ein Abschluss lohnt sich!

Mit einer Weiterbildung oder Umschulung neu starten

Sie sind auf Arbeitssuche und

- möchten sich beruflich weiterbilden,

- haben keinen Berufsabschluss oder

- haben lange Zeit nicht mehr als Fachkraft gearbeitet?

Für eine Weiterbildung, Ausbildung oder Umschulung ist es nie zu spät!

Wir unterstützen Sie dabei.

Hier unsere Antworten auf die häufigsten Anliegen zu diesem Thema:

Ich suche eine Weiterbildung.

Weiterbildungen gibt es in allen Berufen und Richtungen, die man in aller Regel über eine Suche im Internet finden kann.

Für die Suche nach passenden beruflichen Weiterbildungen empfehlen wir das KURSNET der Agentur für Arbeit.

Wenn Sie an einer Förderung interessiert sind, achten Sie auf den Zusatz „Nur Angebote mit Bildungsgutschein“ und „Förderung mit Bildungsgutschein“.

Viele regionale Weiterbildungsträger in Südniedersachsen sind in der Bildungsgenossenschaft (BIGS) organisiert, nähere Informationen finden Sie hier.

Eine Umschulung ist eine Weiterbildung, die zu einem (neuen) Berufsabschluss führt.

Ich bin arbeitslos und habe einen konkreten Weiterbildungs- oder Umschulungswunsch.

Wenden Sie sich an Ihren betreuenden Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Vor der Förderung einer Weiterbildung oder Umschulung wird die Notwendigkeit und Eignung dafür geprüft.

Ich bin in Beschäftigung und habe einen Weiterbildungs- oder Ausbildungs-/ Umschulungswunsch in meinem Betrieb.

Sprechen Sie den Arbeitgeber / Ausbildungsbetrieb auf eine Ausbildung oder Umschulung und die evtl. Fördermöglichkeiten von Agentur für Arbeit oder Jobcenter an.

Ich weiß nicht, in welche Richtung ich gehen möchte / ich möchte mich beruflich ganz neu orientieren.

Hier kann Ihnen die Berufsberatung im Erwerbsleben helfen. Die aktuell zwei Berufsberaterinnen in Südniedersachsen können sich Zeit für eine Orientierungsberatung vor Ort oder telefonisch nehmen und auch Eignungs- und Interessentests mit Ihnen machen.

E-Mail: Hannover.BBiE@arbeitsagentur.de

Telefon: 0511 919 8088

Eine neue Ausbildung oder Umschulung dauert relativ lange – lohnt sich das überhaupt für mich?

In einigen Branchen kann man auch ohne Ausbildungsabschluss eingestellt und in einer Arbeit angelernt werden – man arbeitet als „Helfer/in“ und nicht als Fachkraft. Oftmals liegt die Bezahlung beim gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn und die Aufstiegschancen sind sehr begrenzt. Kurzfristig liegt eine Ausbildung oder Umschulung vielleicht etwas unter einer Bezahlung als „Helfer/in“, mit einem Abschluss als Fachkraft steht man aber beim Gehalt fast immer deutlich besser da als ohne Abschluss. Mittelfristig gilt daher fast immer – ein Abschluss lohnt sich!

Damit eine Umschulung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert werden kann, muss sie gegenüber einer Ausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt werden. Bei einer betrieblichen Umschulung steigt man dafür in der Regel direkt in das zweite Ausbildungsjahr ein.

Wir haben rechts auf dieser Internetseite unverbindliche Beispielrechnungen für Umschulungen mit Förderung eingestellt.

Geht Umschulung auch in Teilzeit?

Umschulungen sind nach Absprache mit Arbeitgeber oder Träger grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.

Gibt es kürzere Wege zu einem neuen Berufsabschluss?

Wenn Sie in einer Branche bereits mehrere Jahre ohne Berufsabschluss gearbeitet haben oder einen ausländischen Abschluss mitbringen, der in Deutschland nicht anerkannt wurde, gibt es möglicherweise Maßnahmen, zu deren Abschluss Sie für eine Anerkennungsprüfung oder Externenprüfung z.B. bei einer Kammer angemeldet und darauf vorbereitet werden. Lassen Sie sich dazu beraten oder suchen Sie im Internet oder im KURSNET unter dem Suchwort „Externenprüfung“. Auch hierfür kann es Förderungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters geben.

In einigen Berufen, z.B. bei Berufskraftfahrern, reicht zum Berufseinstieg manchmal schon ein Teil einer Berufsausbildung aus. Bei „berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen (TQ)“ können mehrere Teile einzeln absolviert und evtl. auf eine spätere volle Ausbildung oder Umschulung angerechnet werden.

Wo bekomme ich einen Überblick über die Umschulungsmöglichkeiten in der Region?

Jeder Ausbildungsbetrieb kann grundsätzlich auch Umschüler/innen betrieblich ausbilden.

Eine Übersicht der aktuell offenen Ausbildungsstellen/-Berufe der Region finden Sie hier.

Konkrete Ausbildungsstellen kann man hier finden.

Bildungsträger für überbetriebliche Umschulungen sind im KURSNET der Agentur für Arbeit zu finden, verwenden Sie das Suchwort „Umschulung“.

Was kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bei Weiterbildungen / Umschulungen denn ganz konkret finanziell fördern?

Eine Förderung hängt immer vom Einzelfall ab und ist eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Eine Weiterbildung oder Umschulung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen gesetzlicher Grenzen gefördert werden durch Gewährung von:

  • Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (Alg-W) oder Arbeitslosengeld 2 für die Dauer der Weiterbildung oder Umschulung (Anrechnungsregelungen und andere Voraussetzungen sind zu beachten)
  • Lehrgangskosten
  • Fahrkosten
  • Kinderbetreuungskosten
  • Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen bei Umschulungen / Externenprüfungen
  • Arbeitsentgeltzuschüssen für Beschäftigte

Bei Beschäftigten ist hierbei grundsätzlich eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers erforderlich.

Nähere Informationen zur Weiterbildungsförderung finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung einschließlich des Merkblatts „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ unter „Downloads“.

Ich bin Arbeitgeber und möchte ein/e Umschüler/in mit Förderung einstellen.

Erhält der (zukünftige) Arbeitnehmer (aufstockende) Leistungen der Grundsicherung, ist das Jobcenter für die Förderung zuständig – im übrigen die Agentur für Arbeit.

Wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder folgende Hotline 0800 4 5555 20.

Bei einer Umschulung von Geringqualifizierten in Beschäftigung ist neben Weiterbildungskosten auch ein erheblicher Arbeitsentgeltzuschuss möglich.

Näheres zu den Fördermöglichkeiten bei der Qualifizierung von Beschäftigten finden Sie hier.