Aus der Ukraine

Berufs- und Bildungsabschlüsse anerkennen lassen

Um in Deutschland als Fachkraft anerkannt zu werden, müssen die ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüsse geprüft werden:

Allgemeine Informationen zur Berufsanerkennung

Regionale Informationen, Beratungs- und Anerkennungsstellen

Beratung zu ausländischen Abschlüssen für geflüchtete Bürger/innen aus der Ukraine

Informationen für Arbeitgeber (FAQ)

Als Arbeitgeber von geflüchteten Bürgern und Bürgerinnen aus der Ukraine, die einen gültigen Aufenthaltstitel sowie eine Gestattung zur Erwerbstätigkeit vorweisen können, können Sie sich bei der Agentur für Arbeit nach einer möglichen Förderung erkundigen. Die Anfrage zur Förderung muss in jedem Einzelfall durch die Vermittlungsfachkräfte der Bundesagentur für Arbeit im Vorfeld geprüft werden.  

JA. Die Mindestlohnhöhe beträgt derzeit 12 Euro.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Themen Arbeiten, Ausbildung, Sprachkurse oder Anerkennung ausländischer Schul- und Bildungsabschlüsse haben, rufen Sie gerne die Hotline für geflüchtete Bürger/innen aus der Ukraine an: Telefonnummer 0911/178-7915

Die Beratung unter dieser Hotline erfolgt auf Ukrainisch oder Russisch. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr erreichbar. Es werden Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz fällig.