Für Besuche in der Arbeitsagentur: Unbedingt Termin vereinbaren

Für alle Gespräche bei der Agentur für Arbeit benötigen Kundinnen und Kunden - unabhängig vom Anliegen - ab dem 01. März grundsätzlich einen Termin. Dieser kann einfach im Internet gebucht werden. Einzig Notfälle und die persönliche Arbeitslosmeldung sind weiterhin ohne Termin möglich.

13.02.2025 | Presseinfo Nr. 10

Was für Gespräche in der Arbeitsvermittlung, in der Berufsberatung oder dem Berufspsychologischen Service schon seit langer Zeit gut gelebte Praxis ist, gilt ab dem 01. März auch für die Klärung von Anliegen in der Eingangszone der Agentur für Arbeit. Ab Anfang des kommenden Monats benötigen Kundinnen und Kunden auch zur Klärung ihres Anliegens in der Eingangszone einen Termin. Dies können zum Beispiel Fragen zum Arbeitslosengeld, Antragstellungen oder Mitteilungen von Veränderungen sein.

So haben alle Besucher der Agentur einen planbaren, direkten Zugang, ohne Wartezeiten. Außerdem sparen sie sich auch Zeit und unnötige Fahrkosten für sonst anfallende Folgebesuche.

Die Termine sollten rechtzeitig gebucht werden. Möglich ist dies unter www.arbeitsagentur.de/heide oder www.arbeitsagentur.de/itzehoe .

Kunden, die ohne Termin in die Arbeitsagentur kommen, können selbstverständlich auch vor Ort einen Termin ausgehändigt bekommen. Notfälle, wie bspw. fristlos gekündigte Arbeitnehmer*innen, erhalten unterminiert sofort ein Gesprächsangebot. Auch die persönliche Arbeitslosmeldung ist weiterhin ohne Termin möglich.

Neben der Terminbuchung im Internet steht auch die kostenfreie Hotline der 

Arbeitsagentur unter 0800 4 5555 00 zur Verfügung. Zusätzlich können viele der Dienstleistungen über die eServices in Anspruch genommen werden, so dass eine persönliche Vorsprache gar nicht notwendig wird (https://www.arbeitsagentur.de/eservices).