Beratung und Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Herzlich willkommen im Märkischen Kreis! Wir helfen Ihnen beim Ankommen in Deutschland und beraten Sie zu Arbeit und Berufsausbildung. Auf dieser Seite haben wir für Sie Informationen und Beratungsangebote in Deutschland und NRW zusammengestellt.

Arbeit und Berufsausbildung

Sie möchten arbeiten oder eine Berufsausbildung machen? Wir beraten Sie und helfen Ihnen dabei. Melden Sie sich bitte bei uns über die Online-Terminvergabe.

Mit dem Onlineangebot „Jobsuche“ finden Sie passende Angebote mit nur wenigen Klicks.

Anerkennung und Spracherwerb

Sie möchten in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten? Lassen Sie Ihren Beruf anerkennen auf dem Informationsportal der Bundesregierung.

Sie möchten die Deutsche Sprache erlernen? Wir haben Informationen zusammengestellt, wie und wo Sie Deutsch lernen können.

Weitere Hinweise und wer kann Ihnen noch helfen?

Woher bekomme ich Geld zum Leben?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine.

Die nächstgelegene Ausländerbehörde finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Wo finde ich weitere Informationen zu Geldleistungen und Wohnen?

Das Bundesamt des Innern und für Heimat hat als erste digitale Anlaufstelle für einen guten Start in Deutschland ein Internetportal eingerichtet.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantwortet Fragen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration veröffentlicht Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland.

Wer unterstützt mich bei der Suche nach einer Kinderbetreuung?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Kinderbetreuungsangebote

Habe ich Kindergeldanspruch in Deutschland?

  • Sie besitzen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland arbeiten dürfen?
  • Sie gehören zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten?
  • Sie arbeiten bereits sozialversicherungspflichtig?

Lassen Sie einen Anspruch bei der zuständigen Familienkasse prüfen.