Wann melden Sie sich arbeitslos?
Falls Sie gekündigt werden, einen befristeten Arbeitsvertrag haben oder selbst kündigen, müssen Sie sich bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit melden.
Erledigen Sie dies bis bitte spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie erst später davon erfahren, melden Sie sich bis spätestens drei Tage nach Kenntniserlangung.
Diese Meldung ist wichtig, um die bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit verbleibende Zeit sinnvoll zu nutzen und um die Arbeitslosigkeit möglicherweise noch verhindern zu können.
Sie können sich online unter www.arbeitsagentur.de, telefonisch unter Nummer 0800 4 5555 00 (kostenfrei) oder persönlich in der Agentur für Arbeit melden.