Arbeitserlaubnisverfahren

Bevor Sie eine Fachkraft aus einem Drittstaat einstellen, benötigen Sie in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Wege zur Arbeitsmarktzulassung

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit - Bevor Sie eine Fachkraft aus einem Drittstaat einstellen, benötigen Sie in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen dafür gelten.

Vorabzustimmung -  Sie können die Zulassung zum Arbeitsmarkt beschleunigen, indem Sie eine Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit einholen.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann das Verwaltungsverfahren von der Zusage der Fachkraft bis zum ersten Arbeitstag wesentlich verkürzen. Erfahren Sie hier, in welchen Schritten Sie dabei vorgehen müssen.

Besondere Visumsarten

West-Balkan-Regelung - Sie wollen eine Person aus einem Westbalkanland beschäftigen: Nutzen Sie die Westbalkanregelung, um Arbeitskräfte ohne anerkannte Qualifikation in Ihrem Betrieb zu beschäftigen.

Kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung - Wenn Ihr Betrieb vorübergehend mehr Personal braucht, können Sie mit einer kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung Personen aus dem Ausland beschäftigen.

Anerkennungspartnerschaft - Im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft kümmern Sie sich gemeinsam mit einer oder einem Beschäftigten aus einem Drittstaat darum, dass ihre oder seine Qualifikation anerkannt wird.

Nützliche Informationen

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Make it in Germany - Der Quick-Check hilft Ihnen bei der Rekrutierung und Integration von internationalen Fachkräften oder Auszubildenden. Prüfen Sie jetzt die Möglichkeiten!

Sie haben Fragen?

Das Team im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.                 

Nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer.  0800 4 555520 (gebührenfrei)

Wichtig:In den FAQs finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Themen Arbeiten und Leben in Deutschland.