19.12.2025 | Presseinfo Nr. 62
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2026 der Arbeitsagentur melden
Arbeitgeber mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden.
18.12.2025 | Presseinfo Nr. 61
Familienkasse nach Jahreswechsel mit neuen Öffnungszeiten
Zum neuen Jahr ändert die Familienkasse Baden-Württemberg Ost an allen Standorten die Öffnungszeiten. Dazu gehört auch die Ravensburger Familienkasse in der Schützenstraße 69.
18.12.2025 | Presseinfo Nr. 60
Agentur für Arbeit Wangen stellt Kundenzugang um - Persönliche Vorsprachen künftig mit Termin
Die Agentur für Arbeit Wangen stellt den Kundenzugang um: Ab dem 02. Januar 2026 sind persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der terminierte Zugang ermöglicht einen planbaren, direkten Zugang ohne Wartezeiten.