Bildungszielplanung 2023

Update Bildungszielplanung 2023

Mit dem Update der Bildungszielplanung werden die Schwerpunkte im Bereich der beruflichen Weiterbildung (FbW) für das Jahr 2023 aktualisiert, wobei die Erfahrungen des ersten Halbjahres zum aktuellen Qualifikationsbedarf des Marktes und der Unternehmen eingeflossen sind.

Ferner wurden rechtliche Änderungen zum 01.07.2023 bei der Negativliste (Seite 4) berücksichtigt.

Der Transparenz halber steht die Ursprungsversion der Bildungszielplanung 2023 vom 13.12.2022 weiterhin zum Download bereit.

Es werden auch Maßnahmen in hybrider Form sowie insb. Teilzeitmaßnahmen benötigt, um (häufig überdurchschnittlich motivierten) Personen mit Betreuungspflichten und eingeschränkter Mobilität eine berufliche Weiterbildung zu ermöglichen.

Ziel einer erfolgreichen Teilnahme an einem Bildungskurs ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine realistische Chance auf einen erfolgreichen Berufseinstieg zu eröffnen. Bei der Festlegung der Bildungsziele wurde deshalb - neben den fachlichen Kriterien - vor allem auch die Integrationswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Bildungsträger werden ausdrücklich auf die zum 01.07.2023 in Kraft tretende Ergänzung in § 84 Abs. 1 Nr. 1 SGB III hingewiesen: Die Kosten notwendiger sozialpädagogischer Begleitung, die den persönlichen, sozialen und familiären Kontext berücksichtigt, können in die Lehrgangskosten einkalkuliert werden (keine separate Erstattung). Die Unterstützungsleistung kann bedarfsorientiert während der gesamten Weiterbildung eingesetzt werden, soll drohende Abbrüche frühzeitig erkennen und durch gezielte Angebote möglichst vermeiden.

Aus der Bildungszielplanung lassen sich keine individuellen Ansprüche auf eine berufliche Weiterbildung ableiten. Interessierte Kundinnen und Kunden können in jedem Fall vor Beginn eines Kurses mit ihrer Vermittlungsfachkraft sprechen, ob sie die persönlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung erfüllen.

Durch das Qualifizierungschancengesetz kann auch die Weiterbildung Beschäftigter in Betrieben gefördert werden. Dies ist ebenfalls in der Bildungszielplanung berücksichtigt worden.