Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von zwölf auf 24 Monate verlängert

Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld (Kug) wurde mit der dritten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung vom 20.12.2024 von zwölf auf 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2025, verlängert. Die Verordnung ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten und ist bis 31. Dezember 2025 gültig. Die seit Januar 2024 von Kurzarbeit betroffenen Betriebe können aufgrund der Verlängerung die Kurzarbeit in ihrem Betrieb längstens bis zum 31.12.2025 fortführen.

 

02.01.2025 | Presseinfo Nr. 1

Die seit Januar 2024 von Kurzarbeit betroffenen Betriebe können aufgrund der Verlängerung die Kurzarbeit in ihrem Betrieb längstens bis zum 31.12.2025 fortführen.

Betriebe, die schon seit Herbst/Winter 2023 von der Kurzarbeit betroffen sind, haben die Möglichkeit, nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von nicht mehr als zwei zusammenhängenden Monaten diese wiederaufzunehmen.

Für die Verlängerung des Bezugszeitraums ist in den Fällen, in denen bereits Kurzarbeitergeld gezahlt wird, eine (Verlängerungs-)Anzeige des Arbeitgebers erforderlich. Die erforderliche Fortführung der Kurzarbeit im Unternehmen muss ausführlich dargelegt werden. Eine Berufung auf die allgemeine konjunkturell schlechte Lage der Wirtschaft ist nicht ausreichend. Vielmehr ist es erforderlich, dass dargelegt wird, in welcher Form und in welchem Umfang das Unternehmen von einem wirtschaftlich unvermeidbaren Arbeitsausfall betroffen ist. Darüber hinaus ist anzugeben, für welchen Zeitraum die Kurzarbeit noch benötigt wird sowie die aktuelle Zahl der Beschäftigten im Unternehmen.

Ab dem 01.01.2026 gilt wieder die maximale gesetzliche Bezugsdauer von zwölf Monaten.

Auch Betriebe, die bis zum 31.12.2025 noch nicht die 24 Monate voll ausgeschöpft haben, können ab dem 01.01.2026 daher nur Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeitenden beziehen, wenn sie die reguläre Bezugsdauer von zwölf Monaten noch nicht ausgeschöpft haben.

Anzeige, Antrag und Nachweise zum Kurzarbeitergeld können ganz einfach online übermittelt werden:

Alle wichtigen Informationen zum Thema Kurzarbeit (Anzeige, Antrag und Berechnung) finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung.