Es eilt – Abgabefrist endet am 31. März!

Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

14.03.2024 | Presseinfo Nr. 41

Die Agentur für Arbeit Lübeck möchte alle anzeigepflichtigen Betriebe an die Rückgabe der Anzeigenvordrucke für das Jahr 2023 erinnern. Abgabeschluss ist der 31. März 2024. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich! 
Arbeitgebende, die diesen Termin verpassen, handeln ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Angesprochen sind alle Betriebe, die im Jahr 2023 im Jahresdurchschnitt monatlich 20 und mehr Arbeitsplätze hatten, daher zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verpflichtet sind und ihre Anzeige bisher noch nicht bei der örtlichen Arbeitsagentur eingereicht haben. 

Kostenlose Software bietet Vorteile
Unter www.iw-elan.de kann die erforderliche Software zur elektronischen Anzeige kostenlos heruntergeladen werden. 

Weitere Informationen
Informationen zum Anzeigeverfahren gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/schwerbehinderte-menschen Bei weitergehenden Fragen ist eine Kontaktaufnahme über die gebührenfreie Arbeitgeberhotline 0800 4 5555 20, per Email an Rostock.061-OS@arbeitsagentur.de oder per Fax an 0381 804260 3061 möglich.