Beschäftigte qualifizieren

Sie fördern Ihre Mitarbeiter - Wir fördern Sie!

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Qualifizierung!

Neue gesetzliche Regelungen stärken die berufliche Weiterbildungsförderung für Beschäftigte unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Gefördert werden sowohl der Erwerb von anerkannten Berufsabschlüssen als auch berufsbegleitende Weiterbildungen. Die Regelungen bieten damit Ihnen als Unternehmen eine gute Unterstützung, sich langfristig mit ihrer Belegschaft krisenfest und zukunftssicher aufzustellen.


Es gibt zwei verschiedene Formen der Qualifizierung von Beschäftigten,

Tipp:1. abschlussorientiert (Erwerb von Berufsabschlüssen) und
2.
 nicht abschlussorientiert (sonstige Weiterbildungen).

  1. Der Erwerb von Berufsabschlüssen kann für Beschäftigte gefördert werden, die noch keinen anerkannten Berufsabschluss oder die nach Abschluss einer Berufsausbildung mindestens vier Jahre eine ungelernte Tätigkeit in einem anderen Tätigkeitsfeld ausgeübt haben.

    Wir fördern Qualifizierungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (also Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sowie Vorbereitungslehrgänge zur Externenprüfung).

    Die Höhe der Weiterbildungsförderung (Lehrgangskosten, Arbeitsentgeltzuschuss) ist hier unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Lehrgangskosten werden zu 100% übernommen und zusätzlich gibt es einen Arbeitsentgeltzuschuss je nach Arbeitsausfall bis zu 100%. Neu entstehende Kosten für Fahrten, Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung können ebenfalls bezuschusst werden.
     
  2. ​​​​Sonstige Weiterbildungen sind für alle Beschäftigten förderbar, unabhängig ob ein Berufs-/Studienabschluss vorliegt oder nicht.

    Wir fördern Qualifizierungen, die für den Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln und bei einem zertifizierten Bildungsträger unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Die Weiterbildungen müssen dabei mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfassen. Der Berufsabschluss der Beschäftigten sollte in der Regel mindestens 4 Jahre zurückliegen.

    Die Höhe der Weiterbildungsförderung (Lehrgangskosten, Arbeitsentgeltzuschuss) hängt hier von der Unternehmensgröße ab. Es gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto höher der mögliche Förderzuschuss. (Flyer -  WEITER.BILDUNG! Qualifizierungsoffensive).
     
  3. Nur zertifizierte Qualifizierungsangebote sind förderbar, diese finden Sie im „KURSNET, dem Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung“.

Tipp:Nicht gefördert werden Weiterbildungen, die sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften ergeben oder die durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) abgedeckt sind (z.B. Meister/in, Techniker/in, Bilanzbuchhalter/in, Fachwirt/in).


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