Verhalten bei Aussteuerung

Alles was Sie wissen sollten!

Was bedeutet "Aussteuerung"?

Wer "ausgesteuert" ist, hat innerhalb einer Frist, 78 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.
In seltenen Fällen wurde für 78 Wochen Verletztengeld gezahlt.

Das Krankengeld ist nun erschöpft und kann nicht weitergezahlt werden.
Ihre zuständige Krankenkasse hat Sie nun an die Agentur für Arbeit verwiesen.

Vor der Anmeldung bei der Arbeitsagentur

Bereiten Sie sich auf eine Anmeldung bei uns vor.
Für eine Datenaufnahme benötigen wir folgendes von Ihnen, bei der persönlichen Vorsprache:

  • Gültiges Ausweisdokument mit aktueller Adresse
    (ggf. mit Meldebescheinigung von Ihrem zuständigen Bürgerdienst)
  • Das Schreiben Ihrer Krankenkasse, auf dem das Datum steht, zu dem Sie letztmalig Krankengeld erhalten
  • Sofern vorhanden Ihren Schwerbehindertenausweis
  • Rentenversicherungsnummer/Sozialversicherungsnummer
  • Einen Lebenslauf - das heißt die genauen Daten Ihres höchsten Schulabschlusses, Daten Ihrer Ausbildung/Ihres Studiums,
    Daten über Ihre letzten Beschäftigungen (letzte insgesamt fünf Jahre) und den Zeitraum in dem Sie Krankengeld und ggf. Übergangsgeld wegen einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme erhalten haben

 

Warnung:Wichtig:
Sprechen Sie bitte spätestens am 1. Tag nach Ende des Krankengeldbezugs bei uns vor.
Informieren Sie sich vorab über die aktuellen Öffnungszeiten.

Sind Sie z.B. bettlägerig erkrankt oder befinden sich am 1. Tag nach Ende des Krankengeldbezugs in einer stationären Behandlung (Krankenhausaufenthalt, keine Rehabilitationsmaßnahme) gibt es die Möglichkeit, dass eine dritte Person diese Meldung für Sie übernimmt.

Um eine wirksame Anmeldung vornehmen zu können bringt die dritte Person bitte zusätzlich zu den oben stehenden Angaben noch folgendes mit:

  • Ausführliche Vollmacht für die Arbeitsagentur
  • Personalausweis des Dritten
  • Schriftlicher ärztlicher Beleg über die Bettlägerigkeit/den stationären Aufenthalt

Warnung:Ob die vorgelegten Unterlagen ausreichen, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn Sie nochmal vorsprechen müssen.
Bei Fragen vorab kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.

Wie geht es nach der Anmeldung bei der Arbeitsagentur weiter?

Sie erhalten bei der Anmeldung alle notwendigen Unterlagen und den Antrag auf Arbeitslosengeld von uns.

Warnung:Wichtig ist, den ausgehändigten Gesundheitsfragebogen im beigefügten Umschlag wieder bei uns einzureichen - so schnell wie möglich.
Hiermit wird unser ärztlicher Dienst ein Gutachten erstellen, dass aussagt, ob Sie mit dem passenden Job noch arbeitsfähig sind oder ob eine Rehabilitationsmaßnahme bzw. Erwerbsminderungsrente beantragt werden muss.

Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld kann erst bearbeitet werden, wenn uns das Gutachten vorliegt. Daher ist es wichtig, dass Sie den Gesundheitsfragebogen sowie die beiliegenden Schweigepflichtsentbindungen schnell einreichen.

Als Nächstes reichen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld sowie weitere angeforderte Unterlagen wieder bei uns ein.

Sie erhalten dann Post von uns bzgl. des Antrags sowie des Gutachtens.

Wenn Sie eine Einladung zum Vermittlungsgespräch erhalten haben, ist dies ein Indiz dafür, dass Ihr ärztliches Gutachten vorliegt und eine Leistungsfähigkeit festgestellt wurde.
Die gesundheitlichen Einschränkungen die Sie aufgrund der Krankheit, wegen der Sie ausgesteuert wurden haben, wurden berücksichtigt und Sie sollten den Termin wahrnehmen.
Im Gespräch wird Ihnen das ärztliche Gutachten eröffnet und Sie sprechen mit Ihrer Vermittlungsfachkraft über das Ergebnis.

Hindert Sie etwas daran den Termin wahrzunehmen, informieren Sie uns rechtzeitig telefonisch darüber.

Sie fallen unter die so genannte "Nahtlosigkeitsregelung nach §145 SGB III".

Mit dieser Mitteilung steht fest, dass Sie für uns als "nicht mehr vermittelbar" zählen.
Nach dieser Mitteilung werden Sie auch keine Einladung durch eine Vermittlungsfachkraft erhalten.

Was Sie nun tun müssen, ist das beiliegende Blatt ausfüllen und an uns zurück senden.
Parallel dazu stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Die Deutsche Rentenversicherung wird dann prüfen, ob ggf. eine Rehabilitationsmaßnahme in Frage kommt oder ob Sie eine Erwerbsminderungsrente befristet oder auf Dauer erhalten.

Bis die Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitationsmaßnahme genehmigt ist, erhalten Sie in der Regel weiter Arbeitslosengeld.

Warnung:Zur Antragstellung sind Sie verpflichtet, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten möchten - die Beantragung gehört zu Ihrer Mitwirkungspflicht.

Ob eine Krankmeldung notwendig ist, hängt von Ihrer aktuellen Sachlage ab.
Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie bitte unsere Hotline oder Ihre Vermittlungsfachkraft.

Warnung:Grundsätzlich gilt:
Die Folgebescheinigung die Ihr Arzt für die Aussteuerungserkrankung ausstellt, reichen Sie bitte nicht ein.
Die Erkrankung wird bereits durch das ärztliche Gutachten berücksichtigt.

Ihr ärztliches Gutachten liegt vor und Sie sind nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich leistungsfähig:
Wir benötigen von Ihnen keine Krankmeldung und keine Bescheinigung über den stationären Aufenthalt.

Ihr ärztliches Gutachten liegt vor und Sie sind leistungsfähig:
Wir benötigen von Ihnen Krankmeldungen wegen anderer/neuer Erkrankungen sowie Bescheinigungen über den stationären Aufenthalt.
Informieren Sie sich gerne auf unserer Homepage zum Thema Krankmeldung einreichen.

Ihre Fragen sind noch nicht vollständig beantwortet? Hier haben wir weitere Informationen für Sie!

Fragen zum ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit

Was macht der ärztliche Dienst?

Informationsblatt zum ärztlichen Dienst 

Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Gutachtens können Sie telefonisch an den ärztlichen Dienst richten

0621 - 165 301

Kontaktieren Sie uns

Wenn Ihre Fragen weiterhin nicht geklärt sind, kontaktieren Sie uns bitte.

Rufen Sie uns kostenfrei an unter der
0800 4 5555 00

Mo.-Do., 8:00 - 18:00 Uhr
Fr., 8:00 - 14:00 Uhr

 

Alternativ füllen Sie unser Kontaktformular aus: