Arbeitsbescheinigungen erst nach Aufforderung bei der Agentur für Arbeit einreichen

26.01.2024 | Presseinfo Nr. 9

Neubrandenburg, 25. Januar 2024 – Seit Anfang 2023 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber grundsätzlich die Bescheinigungen für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis endet, elektronisch bei der Agentur für Arbeit einreichen. Dies erfolgt effizient und sicher über das BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) -Verfahren.

Dieses Verfahren vereinfacht und beschleunigt nicht nur die Prozesse für Betriebe, sondern auch für die Agenturen für Arbeit. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden von den ehemaligen Beschäftigten oder der Agentur für Arbeit zur Abgabe der Bescheinigung aufgefordert.

Für Stephan Bünning, den amtierenden Leiter der Arbeitsagentur in Neubrandenburg, ist es nicht sinnvoll, wenn Betriebe Arbeits- oder Nebeneinkommensbescheinigungen vor dem tatsächlichen Beschäftigungsende ihrer Mitarbeiter ausstellen und elektronisch übermitteln. Er betont: „dass vorzeitige Einreichungen zu unnötigem Aufwand sowohl in den Unternehmen als auch in der Arbeitsagentur führen, da für uns alle Informationen bis zum letzten Tag der Beschäftigung benötigt werden."

Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten bereits integrierten Zugang zur BEA-Schnittstelle. Sollte dies nicht der Fall sein, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen auch über das SV-Meldeportal elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln.