KEA: Kurzarbeitergeldanträge und Abrechnungslisten elektronisch annehmen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vereinfacht den Antrag auf Kurzarbeitergeld: Unternehmen können ab sofort Anträge auf Kurzarbeitergeld sowie die dazugehörigen Abrechnungslisten direkt und sicher aus ihrem Entgeltabrechnungsprogramm digital an die BA übermitteln – ganz ohne Papier und Postweg.

15.05.2025 | Presseinfo Nr. 26

Dieses digitale Verfahren nennt sich KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen.

Was wird benötigt?
Ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm, das die Übermittlung im KEA-Format unterstützt. Dabei werden alle erforderlichen Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm zu einem Datensatz zusammengefasst und voll digital an die BA übergeben.

Wer kann KEA nutzen?
•    Unternehmen selbst
•    Steuerkanzleien oder andere bevollmächtigte Dritte, die Kurzarbeitergeld im Auftrag abrechnen (z. B. auch Saison-Kurzarbeitergeld oder ergänzende Leistungen)

Ihre Vorteile auf einen Blick:
•    Schnell: Kein Postversand – der Antrag landet direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit und wird zügiger bearbeitet.
•    Transparent: Sie erhalten sofort eine Übertragungsbestätigung und können den Bearbeitungsstand jederzeit im eService-Bereich online einsehen.
•    Sicher: Der Versand erfolgt datenschutzkonform.
•    Vollständig: Alle notwendigen Daten werden direkt aus Ihrem Programm übernommen – Rückfragen wegen fehlender Angaben lassen sich dadurch vermeiden.

Andreas Wegner, Chef der Neubrandenburger Arbeitsagentur: „Mit KEA können Unternehmen Kurzarbeitergeld digital beantragen und abrechnen. Das spart Zeit, reduziert Papierkram und beschleunigt den gesamten Prozess. Die BA wird ihre digitalen Angebote weiter ausbauen – KEA ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Arbeitsverwaltung.“