Auskünfte zu Zahlungen am 6. Oktober nur eingeschränkt möglich

Neubrandenburg, 29. September 2025 – Die Bundesagentur für Arbeit (BA) modernisiert ihr Finanz- und Logistik-System, damit Zahlungen auch in Zukunft zuverlässig durchgeführt werden können. Deshalb kann es am 6. Oktober 2025 bei Auskünften zu Zahlungen und Leistungsfragen zu kleinen Einschränkungen kommen.

29.09.2025 | Presseinfo Nr. 55

Die BA bittet um Verständnis, dass Auskünfte für die Bereiche der Arbeitslosen- und Grundsicherung, der Familienkassen und zu Zahlungen an Bildungsdienstleister an diesem Tag nur bedingt möglich sind. Dies betrifft beispielsweise:

•    Auskünfte zum aktuellen Stand einer Auszahlung
•    Auskünfte zu Überweisungen von Forderungen oder Rechnungen

Wichtig: Die regelmäßigen Zahlungen wie Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Kindergeld usw. laufen normal weiter. Auch Bargeld in dringenden Fällen ist gesichert.

Aufgrund der Umstellung und des Quartalswechsels kann es bei Nachfragen zu längeren Wartezeiten kommen. Die BA empfiehlt daher, Anrufe oder Besuche am 6. Oktober möglichst nur für dringende Anliegen zu nutzen. Alternativ können Kundinnen und Kunden ihre Anliegen über die eServices, die BA-mobil-App, die Jobcenter-App oder Jobcenter.Digital übermitteln.

Andreas Wegner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neubrandenburg: “Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Systeme zu modernisieren und Zahlungen zuverlässig sicherzustellen. Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis für die kurzfristigen Einschränkungen am 6. Oktober und danken für ihre Geduld.”

Bitte beachten Sie außerdem: Der Inkasso-Service ist am 6. Oktober telefonisch nicht erreichbar