Qualifizierungsgeld unterstützt regionale Betriebe im Strukturwandel bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten

Zum 1. April 2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Eine neue Leistung auch für Unternehmen in den Landkreisen Havelland, Oberhavel, Prignitz und Ostprignitz-Ruppin im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung ist das Qualifizierungsgeld. 

21.03.2024 | Presseinfo Nr. 19

Zitat:

„Mit dem Qualifizierungsgeld können wir die Transformation am Arbeitsmarkt in unseren vier Landkreisen begleiten. Es schafft Chancen, in die langfristige Jobperspektive der Beschäftigten zu investieren und Unternehmen bei der herausfordernden Fachkräftesicherung zu unterstützen“, sagt Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin.


Neues Instrument für die Beschäftigtenqualifizierung

Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.

Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent – beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind – des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt das Unternehmen. 

Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld 

Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent), eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen sind Kleinstunternehmen – bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebes ausreichend) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb. Wichtig ist zudem, dass die Beschäftigten der Qualifizierung zustimmen. 

Beantragung und weitere Informationen

Betriebe können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt beantragen. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Weitere Informationen zu Höhe und Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes, Formulare sowie Hinweise zum Online-Antrag erhalten Sie unter diesem Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld 

Kontaktdaten zum örtlichen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Neuruppin

Bei Fragen zum Qualifizierungsgeld wenden Sie sich jederzeit an Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Neuruppin, an das entsprechende Teampostfach per E-Mail:

Landkreis Oberhavel: Oranienburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de,
Landkreis Havelland: Nauen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de,
Landkreise Prignitz und Ostprignitz-Ruppin: Neuruppin.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de ,
oder rufen Sie einfach beim Arbeitgeber-Service an: 0800 4 5555 20 (gebührenfrei).