Rechtzeitig arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden

•    Finanzielle Nachteile durch rechtzeitige Arbeitsuchend-Meldung vermeiden 
•    Digitale oder telefonische Arbeitsuchend-Meldung in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland und Oberhavel möglich

17.02.2025 | Presseinfo Nr. 12

Die Agentur für Arbeit Neuruppin unterstützt gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon frühzeitig bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.

Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur Neuruppin vorliegen. Die Meldung sollte online unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/neuruppin/ihr-online-startpaket oder telefonisch unter 0800 4 5555 00 erfolgen. Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchendmeldung muss eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden.

Zitat:

„Wer weiß, dass er oder sie arbeitslos wird, sollte frühzeitig die richtigen Schritte gehen. Wir empfehlen sich bei Bedarf so früh wie möglich bei uns arbeitsuchend zu melden, um keine wichtigen Fristen zu versäumen. Besonders unkompliziert ist dies über unser Onlineangebot möglich. Online kann der gesamte Vorgang abgewickelt werden – schnell, einfach und rund um die Uhr“, führt Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin aus.

Sperrzeit vermeiden durch rechtzeitige Meldung

Im Jahr 2024 musste die Agentur für Arbeit Neuruppin 5.558 Sperrzeiten verhängen. Von allen Sperrzeiten entfielen 41,4 Prozent und somit zirka 2.304 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitsuchendmeldungen. Dadurch verloren die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Im Vergleich zum Jahr 2023 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldungen um 8,2 Prozent bzw. rund 189 Sperrzeiten zu.

Alle Informationen zum Thema finden sich online auf http://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/.