Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung behinderter Menschen

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung behinderter Menschen

Hilfen im Berufsalltag

Um erfolgreich am Arbeitsleben teilzuhaben, können Sie auf Hilfsangebote zurückgreifen – zum Beispiel auf Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes.

Im Einzelfall können Sie unterstützende Leistungen beantragen, wenn es für die Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes aufgrund der Art oder Schwere Ihrer Behinderung erforderlich ist. Das können spezielle Maschinen oder Werkzeuge sein, aber auch Sitzhilfen oder Software für den PC.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zu Einzelfallförderungen.

Sie sind nicht sicher, welche Hilfsmittel Sie brauchen?

Ihre Beratungsfachkraft berät Sie gerne!
 

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

Arbeitgeber können für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht zu realisieren ist.

Arbeitgeber stellen den Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter am Wohnsitz der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers vor deren bzw. dessen Arbeitsaufnahme.

Neben dem Ausbildungszuschuss können bei Vorliegen von bestimmten individuellen Voraussetzungen weitere Unterstützungsangebote für die Auszubildenden oder gewährt werden.
 

Zuschuss zur Eingliederung

Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtig einstellen wollen, können einen Eingliederungszuschuss zu deren Lohn/ Gehalt erhalten. Erforderlich ist allerdings, dass die jeweils einzustellende Arbeitnehmerin bzw. der jeweils einzustellende Arbeitnehmer arbeitsuchend gemeldet ist und zu Beginn der Beschäftigung den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsplatzes (noch) nicht entspricht.

Arbeitgeber stellen den Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter am Wohnsitz der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers vor deren bzw. dessen Arbeitsaufnahme
 

Kennzeichnungen: Hinweis

Das Thema Datenschutz ist uns wichtig: Wir legen höchsten Wert auf den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.

Ausführliche Informationen zum Datenschutz der Bundesagentur für Arbeit finden sie hier:

Informationen zum Datenschutz

Bitte machen Sie sich vor der Kontaktaufnahme per E-Mail mit den Informationen vertraut.

Kennzeichnungen: E-Mail

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Frage einen Termin für eine Beratung bei uns an – am einfachsten geht das über unser Kontaktformular: