Wichtig:Sofern Sie bereits mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger bezüglich Fragen zur beruflichen Rehabilitation.
Welches Thema interessiert Sie?
- Arbeitgeber-Zuschüsse bei Einstellung behinderter Menschen
- Arbeitshilfen zum Ausgleich von Behinderungen
- Arbeitssuche mit gesundheitlichen Einschränkungen
- Ausbildung
- Schwerbehinderung und Gleichstellung
- Weiterbildung
- Wege nach der Schule für junge Menschen mit Beeinträchtigungen




