
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX haben mindestens einen Grad der Behinderung von 50 und ihr Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz befindet sich in Deutschland.
Integrationsämter
Die Integrationsämter haben die Aufgabe, schwerbehinderte Menschen in das Arbeitsleben einzugliedern.
Ihre Unterstützungsleistungen sind sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zugänglich.
Ihre Aufgaben umfassen:
• die Bereitstellung von Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber,
• die Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen,
• Weiterbildungen für betriebliche Funktionsträger und Öffentlichkeitsarbeit sowie
• Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe.
Den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen Sie beim zuständigen Versorgungsamt. Die Adresse finden Sie hier:
Gleichstellungsantrag und Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Alle Informationen zum Thema Gleichstellungsantrag und Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen finden Sie hier: