Meldung anzeigepflichtiger Entlassungen

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, der Agentur für Arbeit, die für den Betriebssitz zuständig ist, Anzeige nach §17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu erstatten, bevor Sie innerhalb von 30 Kalendertagen mehrere Arbeitnehmer kündigen.

Ihr Ansprechpartner für den Bezirk der Agentur für Arbeit Nürnberg