Sie erreichen uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie folgt:
U-Bahn Linie 2
Bahnhof Opernhaus
Hinweis: Bitte benutzen Sie für Ihre Schreiben an die Agentur für Arbeit ausschließlich die Postanschrift!
Neben den oben angeführten Öffnungszeiten sind wir nach vorheriger Terminvereinbarung da. Mo. bis Do. von 8:00 bis 16:00 Uhr, Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit Nürnberg für die Anzeigepflicht des Arbeitgebers bei Kündigung von Beschäftigten
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit.
Immer mehr Unternehmen erkennen, dass eine erfolgreiche Personalpolitik auch die familiäre Situation und die privaten Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen hat.
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