Arbeitslosmeldung

Arbeitslosmeldung online oder persönlich!

Bitte vereinbaren Sie für persönliche Gespräche einen Termin, vorzugsweise telefonisch über die kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 00. 
Bei unterminierten Vorsprachen kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden möglich.
 

Was Sie noch wissen sollten:
Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?

Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitssuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitssuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitssuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Servicenummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.


Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosmeldung kann auch online erfolgen. 

Bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Hinweise auf unserer Internetseite unter:  https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen.

Digitale Angebote bleiben
Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit erledigen.
Ausführliche Informationen gibt es unter: https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices.