Über die Beschäftigtenqualifizierung haben Sie die Möglichkeit, einzelne Beschäftigte weiter zu entwickeln oder für eine neue Tätigkeit zu qualifizieren. Hier können Sie sowohl das Arbeitsentgelt als auch die Weiterbildungskosten über die Agentur für Arbeit anteilig erstatten lassen.
Über das Qualifizierungsgeld haben Sie die Möglichkeit, bei strukturellen Veränderungen im Betrieb eine Vielzahl an Beschäftigten zu qualifizieren. Sie erhalten hierzu einen anteiligen Entgeltausgleich.
Weitere Informationen finden Sie hier.

