Qualifizierung von Beschäftigten

WEITER.BILDUNG! von Beschäftigten - Investitionen in die Zukunft der Betriebe!

Jetzt die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes nutzen.

Warum ist Weiterbildung für Unternehmen und Beschäftigte wichtig?

  • Fachkräfte gewinnen >>> „Ungelernte“ Arbeitskräfte zu Fachkräften von morgen entwickeln.
  • Digitalisierung meistern >>> Erfahrene Mitarbeiter/innen für die digitale Arbeitswelt qualifizieren.
  • Strukturwandel gestalten >>> Personal auf veränderte Anforderungen vorbereiten.
  • Perspektiven für Beschäftigte >>> Entwicklungschancen eröffnen und Mitarbeiterbindung stärken

Förderung beim Nachholen eines Berufsabschlusses

  • Förderung von Lehrgangskosten zu 100%
  • Arbeitsentgeltzuschüsse bis zu 100 %
bei Anpassungsqualifizierungen – damit Ihr Personal die Tätigkeiten von morgen ausüben kann
  • Alle beschäftigten Hilfs-, Fach- und Führungskräfte in Unternehmen                         
  • Zuschüsse zu den Lehrgangskosten von zertifizierten Maßnahmen bei Bildungsträgern und Gewährung von attraktiven Arbeitsentgeltzuschüssen
  • Während Kurzarbeit Erstattung der SV-Beiträge zu 50%       
  • Wenn mehrere Beschäftigte Ihres Unternehmens an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie nicht mehrere Anträge stellen. Es genügt ein Antrag (Sammelantrag). Weitere Informationen zum Sammelantrag finden Sie hier.

Die Schulungen können zeitlich flexibel durchgeführt werden. Ihr Personal kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend an den Lehrgängen teilnehmen. Wir planen mit Ihnen die Weiterbildungswege und Förderung durch die Arbeitsagentur.

Eine detaillierte Förderübersicht finden Sie in der rechten Spalte. Bitte beachten Sie, dass sich die Fördersätze je Agenturbezirk unterscheiden können.

 


Berufsberatung im Erwerbsleben

Zusätzliches Beratungsangebot für Ihre Beschäftigten