Qualifizierung von Beschäftigten

Sie möchten Ihre Helferinnen und Helfer im Betrieb zu Fachkräften qualifizieren?

Sie möchten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterbilden und für die Tätigkeiten von morgen fit machen?

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Thema Qualifizierung von Beschäftigten inklusive Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen im Arbeitgeberservice Regensburg.

Fördermöglichkeiten (Kurzfassung)

Nachholen eines Berufsabschlusses – Weiterbildung nach §81 SGB III

  • für Ungelernten bzw. wieder Ungelernte.
  • Förderung von Lehrgangskosten zu 100%.
  • Arbeitsentgeltzuschüsse bis zu 100 %.

Anpassungsqualifizierungen – Weiterbildung nach §82 SGB III

  • Alle beschäftigten Hilfs-, Fach- und Führungskräfte in Unternehmen.                                                                                                  
  • Zuschüsse zu den Lehrgangskosten von zertifizierten Maßnahmen bei Bildungsträgern und Gewährung von attraktiven Arbeitsentgeltzuschüssen.
  • Wenn mehrere Beschäftigte Ihres Unternehmens an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie nicht mehrere Anträge stellen. Nutzen Sie gerne den Sammelantrag für eine Weiterbildung mehrerer Beschäftigter.

Die Schulungen können zeitlich flexibel durchgeführt werden. Ihr Personal kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend an den Lehrgängen teilnehmen. Wir planen mit Ihnen die Weiterbildungswege und Förderung durch die Arbeitsagentur.

Eine detaillierte Förderübersicht finden Sie im Flyer Beschäftigtenqualifizierung in der rechten Spalte.

Bitte beachten Sie, dass sich die Fördersätze je Agenturbezirk unterscheiden können.


Infos zu den Voraussetzungen und zeitlichem Ablauf

Sie können Ihre Anfrage jederzeit telefonisch, per Email oder online an uns richten. Verbindliche Aussagen zu den Fördermöglichkeiten können wir erst mit Vorliegen des ausgefüllten Erhebungsbogens (siehe Antrag zur Prüfung der Förderfähigkeit) treffen. Schicken Sie uns daher diesen gerne vorab. Bei Fragen können Sie sich gerne an den jeweiligen Ansprechpartner (siehe Flyer Beschäftigtenqualifizierung) wenden.

Bitte beachten Sie, Ihre Förderanfragen so früh wie möglich zu stellen – Vorlaufzeit notwendig.

Voraussetzung für die Förderung

  • sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das mindestens für die Dauer der Qualifizierung besteht.
  • betriebliche Notwendigkeit der Weiterbildung.
  • Bildungsträger und die Bildungsmaßnahme sind AZAV-zertifiziert (Ausnahme: betriebliche Einzelumschulungen).
  • die Maßnahme mindestens 121 Unterrichtseinheiten dauert.

Notwendige Unterlagen bei Anfrageneingang

  • Vollständiger Erhebungsbogen (siehe rechte Spalte) + lückenloser Lebenslauf Ihres Arbeitnehmers.
  • Angabe der korrekten Betriebsnummer.

Prüfung der Fördervoraussetzungen + allgemeiner Ablauf

  • Eingang vollständig ausgefüllter Erhebungsbogen Förderanfrage durch Arbeitgeber.
  • Prüfung der grundsätzlichen Fördervoraussetzungen und Rückmeldung an Arbeitgeber.
  • Sofern Eignungsklärung notwendig ist 
    • Einschaltung Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) – telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch durch BBiE.
    • Ggf. Unterstützung durch Berufspsychologischer Service (BPS) oder Ärztlichen Dienst (ÄD).
  • Finale Rückmeldung an Arbeitgeber zur Förderfähigkeit.

Zusätzliches Beratungsangebot für Ihre Beschäftigung

Berufsberatung im Erwerbsleben