Anästhesietechnische/r Assistent*in

Arbeitsstellen, Ausbildungsstellen, Praktikumsplätze und Berufsbeschreibungen

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Anästhesietechnische Assistenten und Assistentinnen kontrollieren die Narkose- und Schmerzmittel und bereiten z.B. Beatmungsgeräte oder Infusionsflaschen vor. Während eines Eingriffs überwachen sie unter anderem Atmung und Kreislauf. Sie betreuen die Patienten vor und nach der Operation und achten auf deren physische Verfassung. Nach einer Operation kümmern sie sich um die Sterilisation, Pflege und Wartung von Instrumenten und medizinischen Geräten sowie um die Entsorgung z.B. von Abdecktüchern und Einwegmaterialien. Außerdem dokumentieren sie den Verlauf der Anästhesie und stellen sicher, dass stets genügend Narkose- und Schmerzmittel im Bestand sind.

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Die Ausbildung im Überblick

Anästhesietechnische/r Assistent/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen sowie an Krankenhäusern bzw. ambulanten Einrichtungen.

Sie dauert 3 Jahre, in Teilzeit höchstens 5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Hier finden Sie die Ausbildungsmöglichkeiten in der Region:

Schulische Angebote  

Ausbildungsstellen

Bildungsträger und Hinweise zum Beruf


Bildungsträger in der Region

Akademie der Mathias-Stiftung Rheine


Verdienst

Ausbildungsvergütung

Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung ist durch Gesetz verbindlich vorgeschrieben.

Während einer Ausbildung bei einem Ausbildungsträger, der unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes fällt, erhalten die Auszubildenden beispielsweise folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: 1.416 €

2. Ausbildungsjahr: 1.477 €

3. Ausbildungsjahr: 1.578 €

Quelle:

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege)

Verdienst/Einkommen nach der Ausbildung

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 3.415 € bis 3.965 €.

Quelle:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.