Hausordnung

die Dienste der Agentur für Arbeit Riesa werden von vielen Menschen genutzt.
Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäude einige Regeln zu beachten:

Hausordnung

  1. Verhalten Sie sich bitte so ruhig und rücksichtsvoll, wie Sie es auch von den anderen Besuchern erwarten.
     
  2. Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten. Halten Sie bitte die vorgegebenen Zeitabläufe/Reihenfolgen ein und haben Sie Geduld, wenn es etwas länger dauern sollte.
     
  3. Wir bitten Sie, Ihre Besuche im Dienstgebäude nicht über den für die Erledigung Ihres Anliegens erforderlichen Zeitraum hinaus auszudehnen.
     
  4. Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden. Haben Sie Gegenstände in den Räumen oder auf dem Gelände der Agentur für Arbeit Riesa gefunden oder vergessen, teilen Sie dies einer Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Dienststelle mit. Wir helfen Ihnen weiter.
     
  5. Fotografieren, Interviews, Film und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Erlaubnis des Vorsitzenden der Geschäftsführung möglich.
     
  6. Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind im Gebäude und auf dem dazugehörigen Grundstück nicht erlaubt.
     
  7. Bringen Sie bitte keine Tiere in das Dienstgebäude mit (ausgenommen Assistenzhunde).
     
  8. Der Konsum von alkoholischen Getränken und Suchtmitteln ist im Dienstgebäude sowie dem dazugehörigen Grundstück nicht gestattet. Rauchen und der Genuss von E-Zigaretten ist ausschließlich an gekennzeichneten Stellen außerhalb des Dienstgebäudes gestattet.
     
  9. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.
     
  10. Die Agentur ist ein gewaltfreier Ort. Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und Gewalt werden nicht geduldet und führen grundsätzlich zum Hausverbot.
     
  11. Bei Gefahr/ Alarm müssen die Anordnungen der Sicherheitskräfte (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, Personal) befolgt werden.