Hausordnung

die Dienste der Agentur für Arbeit Riesa werden von vielen Menschen genutzt.
Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäude einige Regeln zu beachten:

Hausordnung

  1. Verhalten Sie sich bitte so ruhig und rücksichtsvoll, wie Sie es auch von den anderen Besuchern erwarten.
     
  2. Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten. Halten Sie bitte die vorgegebenen Zeitabläufe/Reihenfolgen ein und haben Sie Geduld, wenn es etwas länger dauern sollte.
     
  3. Wir bitten Sie, Ihre Besuche im Dienstgebäude nicht über den für die Erledigung Ihres Anliegens erforderlichen Zeitraum hinaus auszudehnen.
     
  4. Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
     
  5. Haben Sie Gegenstände in den Räumen oder auf dem Gelände der Agentur für Arbeit Riesa gefunden oder vergessen, teilen Sie dies einer Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Dienststelle mit. Sie oder er wird Ihnen behilflich sein.
     
  6. Fotografieren, Interviews, Film und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Erlaubnis des Vorsitzenden der Geschäftsführung möglich.
     
  7. Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind im Dienstgebäude unzulässig.
     
  8. Bringen Sie bitte keine Tiere in das Dienstgebäude mit (ausgenommen Assistenzhunde).
     
  9. In den Räumen der Agentur für Arbeit Riesa gilt das Rauchverbot. Rauchen ist daher nur an gekennzeichneten Stellen außerhalb des Dienstgebäudes gestattet. Verzichten Sie  bitte auch auf die Einnahme von alkoholischen Getränken im Dienstgebäude. 
     
  10. Bei Gefahr/ Alarm müssen die Anordnungen der Sicherheitskräfte (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, Personal) befolgt werden.