Finanzielle Leistungen während Schule, Ausbildung und Studium

Leistungen der Agentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe

Generell haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn es bei ihnen mit dem Ausbildungsgehalt eng wird.

Voraussetzung für BAB: Du machst eine staatlich anerkannte duale Ausbildung und wohnst nicht mehr zu Hause.

Vermittlungsbudget

Wir können Dich über unser Vermittlungsbudget bei der Suche nach einer Ausbildung finanziell unterstützen.

Allgemeine Leistungen

Kindergeld / Kinderzuschlag

Lese hier, welche Unterstützung Deine Familie bekommen kann.

Wohngeld

Wenn kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht, kann Wohngeld beantragt werden, um die Miete zu finanzieren. Das Beste: Wohngeld musst nicht zurückgezahlt werden! Die zuständige regionale Behörde findest Du im Internet unter der Suche "Wohngeld".

Voraussetzungen:

  •  Volljährigkeit
  • Ablehnungsbescheid der Berufsausbildungsbeihilfe
  • eigener Mietvertrag

BAföG-Leistungen

Schüler-BAföG

Wenn Du eine schulische Ausbildung machst, kannst Du BAföG-Leistungen beantragen. Einen Antrag für Schüler-BAföG musst Du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Deiner Stadt bzw. Deinem Landkreis einreichen.

Stadt Rosenheim

Landkreis Rosenheim

Landkreis Miesbach

Landratsamt Bad Tölz / Wolfratshausen

Finanzielle Unterstützung im Studium

Studenten-BAföG und Stipendium