Dieses Verfahren nennt sich KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen). Um KEA nutzen zu können, wird ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm benötigt. Dabei werden alle erforderlichen Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm zu einem Datensatz zusammengefasst und voll digital an die BA übergeben. Das Verfahren können Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebes Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen abrechnen und beantragen, nutzen.
Das KEA-Verfahren bietet folgende Vorteile:
- Schnelligkeit: Der Antrag wird digital an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. Lange Postwege entfallen, was die Bearbeitung erheblich beschleunigt.
- Transparenz: Die erfolgreiche Übertragung wird unmittelbar bestätigt. Unternehmen können jederzeit den aktuellen Status ihrer Anträge online in ihrem Account bei der BA (eService) einsehen und erhalten zeitnah Rückmeldung.
- Sicherheit: Der datenschutzkonforme Übertragungsweg wird eingehalten.
Vollständigkeit: Durch die Nutzung von KEA ist sichergestellt, dass alle für die Antragstellung erforderlichen Informationen übermittelt werden. So lassen sich zeitaufwändige Rückfragen reduzieren bzw. vermeiden.
Vanessa Ahuja, Vorständin Leistungen der BA: „Mit dem Verfahren KEA (Kurzarbeitergelddokumente elektronisch annehmen) können Unternehmen Kurzarbeitergeld digital beantragen und abrechnen. KEA beschleunigt Prozesse, vermeidet lange Postwege und entlastet Unternehmen von Papierbergen. Die Bundesagentur wird ihre vorhandenen digitalen Angebote konsequent ausbauen. KEA ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Arbeitsverwaltung.“
Nähere Informationen zum KEA Verfahren finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea
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