Wohnen und Leistungen für Familien

Informationen rund um das Thema Wohnen und Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Leistungen für Familien (Bildung und Teilhabe)

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können ergänzende Leistungen erhalten, um am schulischen, sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen.

Beispiele:
- Schulbedarf (195 € pro Schuljahr, ausgezahlt in zwei Raten)
- Ausflüge oder Klassenfahrten
- Mittagessen in Schule oder KiTa
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Kulturelle & sportliche Teilhabe (z. B. Vereine, Musikschule)

Leistungen für Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden über die Teilhabekarte der Hansestadt Rostock erbracht. Diese erhalten Sie nach Antragstellung beim Hanse-Jobcenter Rostock; Ihr BuT-Konto können Sie online einsehen.

Hinweis: Schülerinnen und Schüler sind Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wohnen und Wohnraumversorgung

Wenn Ihr Einkommen niedrig ist, können Sie Wohngeld beantragen. Zuständig ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Wohngeld beantragen (Stadt Rostock)

Voraussetzung ist die vorherige schriftliche Antragstellung mit ausführlicher Begründung, warum aus Ihrer Sicht die Notwendigkeit eines Umzuges besteht.
Dieser Antrag ist - mit Wohnungsangeboten (mindestens 1 Angebot) - im Hanse-Jobcenter Rostock einzureichen. Das Hanse-Jobcenter prüft Ihren Antrag und Sie erhalten eine schriftliche Entscheidung.

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und nach Rostock umziehen möchten, prüfen wir vorab, ob die neue Wohnung angemessen ist.
Dafür brauchen Sie eine Zusage des Jobcenters, sonst können wir keine Kosten wie Kaution, Umzug oder Erstausstattung übernehmen.
Bei Personen unter 25 Jahren ist eine Kostenübernahme nur möglich, wenn wichtige soziale Gründe vorliegen oder der Umzug für Arbeit oder Ausbildung notwendig ist.
Bitte reichen Sie dafür ein vollständiges Wohnungsangebot ein – mit Miete, Nebenkosten, Heizkosten, Wohnfläche und Heizart. Ohne Zustimmung können wir zwar den Regelsatz zahlen, aber keine Unterkunftskosten für die neue Wohnung übernehmen.

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, kann das Jobcenter die Mietkaution als Darlehen übernehmen.
Voraussetzung ist, dass die neue Wohnung angemessen ist und das Jobcenter dem Umzug vorher zugestimmt hat.
Die Kaution wird direkt an den Vermieter gezahlt und später in kleinen monatlichen Raten vom Leistungsanspruch einbehalten.
Wichtig: Ein Mietkautionsdarlehen wird nicht gewährt, wenn Sie ohne Zusicherung des Jobcenters umgezogen sind.
Reichen Sie bitte das vollständige Wohnungsangebot und den Mietvertrag ein, damit wir prüfen können, ob ein Darlehen möglich ist.

Mietschulden können mit einem Darlehen des Jobcenters übernommen werden, wenn sonst der Wohnungsverlust droht und die Wohnung grundsätzlich angemessen ist.
Voraussetzung ist, dass Sie aktiv mitwirken, um die Wohnsituation zu stabilisieren.
Das Darlehen wird direkt an den Vermieter gezahlt und später in monatlichen Raten vom Leistungsanspruch abgezogen.
Eine Übernahme ist ausgeschlossen, wenn die Wohnung dauerhaft nicht haltbar oder unangemessen teuer ist.
Bitte legen Sie alle relevanten Unterlagen vor – insbesondere das Schreiben des Vermieters, die Höhe der Rückstände und den aktuellen Mietvertrag.

Wenn Strom oder Gas abgeschaltet wurde oder eine Abschaltung droht, kann das Jobcenter in Ausnahmefällen ein Darlehen gewähren. Voraussetzung ist, dass die Versorgung dadurch gesichert werden kann und Sie aktiv mitwirken, zukünftige Rückstände zu vermeiden. Das Darlehen wird direkt an den Energieversorger gezahlt und in monatlichen Raten vom Leistungsanspruch abgezogen.
Eine Hilfe ist nur möglich, wenn die Kosten angemessen und die Wohnung weiterhin erhaltenswert ist.
Bitte reichen Sie die Sperrandrohung oder Abschaltmitteilung sowie die aktuellen Forderungsunterlagen ein.

Bei einem erstmaligen eigenen Haushalt oder nach einem begründeten Wohnungswechsel können Sie eine Erstausstattung für die Wohnung erhalten.
Dazu gehören notwendige Möbel und Haushaltsgegenstände, die Sie noch nicht besitzen, z. B. Bett, Schrank, Tisch, Stühle, Herd oder Grundausstattung für den Haushalt.
Die Leistung erfolgt als Geldbetrag oder Sachleistung, abhängig vom Bedarf und den Vorgaben des Jobcenters.
Voraussetzung ist, dass die Situation einen tatsächlichen Erstbedarf darstellt, nicht den Ersatz vorhandener Möbel.
Bitte legen Sie den Mietvertrag und eine kurze Beschreibung Ihrer aktuellen Wohnsituation vor.

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung nur, wenn sie angemessen sind.
Wenn Ihre aktuellen Wohnkosten zu hoch sind, müssen Sie diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums senken, zum Beispiel durch Umzug oder Verhandlungen mit dem Vermieter.
Maßnahmen wie Heizkostensenkung oder sparsamer Energieverbrauch können ebenfalls verlangt werden.
Eine Kostenübernahme für neue Wohnungen ist nur möglich, wenn das Jobcenter die Angemessenheit vorher bestätigt hat.
Wichtig ist, dass Sie alle Änderungen der Wohnsituation sofort mitteilen, damit Leistungen rechtzeitig geprüft werden können.