Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können ergänzende Leistungen erhalten, um am schulischen, sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen.
Beispiele:
- Schulbedarf (195 € pro Schuljahr, ausgezahlt in zwei Raten)
- Ausflüge oder Klassenfahrten
- Mittagessen in Schule oder KiTa
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Kulturelle & sportliche Teilhabe (z. B. Vereine, Musikschule)
Leistungen für Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden über die Teilhabekarte der Hansestadt Rostock erbracht. Diese erhalten Sie nach Antragstellung beim Hanse-Jobcenter Rostock; Ihr BuT-Konto können Sie online einsehen.
Hinweis: Schülerinnen und Schüler sind Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.