Wer Grundsicherungsgeld erhält
Anspruch auf Grundsicherungsgeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.
Personen, die nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn Sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bei der Berechnung des Grundsicherungsgeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben.
Grundsicherungsgeld bekommen Sie normalerweise für zwölf Monate.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird Grundsicherungsgeld nur für sechs Monate gewährt.
Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II erhalten
- Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
- Sie behalten Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner beim Jobcenter.
- Ihre Maßnahmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen, laufen wie gewohnt weiter.
Wichtig: Endet Ihr laufender Bewilligungsabschnitt, müssen Sie – wie bereits in der Vergangenheit – einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Weitere Informationen über Grundsicherungsgeld finden Sie hier.
