Im Rahmen des Jobcoachings erfahren Betriebe und Menschen mit Behinderung zeitlich begrenzte Unterstützung durch einen Jobcoach, der den Betrieben und den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite steht. Es findet im Betrieb am Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz statt. Deswegen ist ein bereits bestehender Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz Fördervoraussetzung.
Das Jobcoaching hat das Ziel, die Beteiligten im Betrieb zu befähigen, Lösungen bei Herausforderungen im Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis selbst zu entwickeln.
Denn um dieses Ziel besser zu erreichen, empfiehlt es sich, das betriebliche Umfeld zum Umgang mit behinderungsbedingten Einschränkungen einzubeziehen, zu sensibilisieren und zu befähigen. Beispielsweise können Jobcoaches Betriebe unterstützen, wenn Mitarbeitende mit Einschränkungen Schwierigkeiten haben, Aufgaben zu strukturieren, zu priorisieren oder zu Ende zu führen.
Jobcoaching am Arbeitsplatz stellt eine gute Möglichkeit dar, um das Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Behinderungen zu Beginn sowie im Verlauf zu sichern. So wird auch dem Anliegen der Arbeitgebenden Rechnung getragen, bei Bedarf schnell und unkompliziert eine Unterstützung und Begleitung zu erhalten.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben dazu eine gemeinsame Leistungsbeschreibung nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) verabschiedet. Darin haben sie sich auf gemeinsame Qualitätsanforderungen, ein Verfahren bei der Beauftragung und Grundsätze der Finanzierung verständigt.
Näheres zum Thema Jobcoaching nach dem SGB IX finden Sie unter folgenden Links:
www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/berufliche-rehabilitation
und
www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/spezifische-leistungsanbieter