Informationen zum Kurzarbeitergeld

In der für die Wirtschaft schwierigen Situation infolge der Ausbreitung des Coronavirus sind wir für Sie da - mit Kurzarbeitergeld.

Kurzarbeitergeld hilft, Ihrem Betrieb wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten und Entlassungen zu vermeiden, auch wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben.

5 Tipps zur schnellen Bewilligung von Kurzarbeitergeld

Aus den Erfahrungen der letzten Monate hier die 5 besten Tipps, um eine schnelle Antragsbearbeitung zu gewährleisten:

1. Vordrucke verwenden

Grundsätzlich sind die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Diese können online ohne vorherige Registrierung genutzt werden.

2. Vordrucke vollständig ausfüllen

Sowohl die Anzeige als auch der Antrag müssen vollständig ausgefüllt werden. Oft fehlt die „Gesamtzahl der Beschäftigten“ oder die "Unterschrift". Auch die Bankverbindung wird häufiger vergessen. Fehlende Angaben müssen telefonisch/ schriftlich nachgefragt werden, was zu einer Verzögerung der Bearbeitung führt.

3. Abrechnungsfehler vermeiden

Der Antrag darf erst nach Ablauf des jeweiligen Monats eingereicht werden. Antragstellungen für den laufenden Monat führen mitunter zu einer Ablehnung. Es kann nicht für Feiertage oder Urlaubstage abgerechnet werden.

4.Vollständige Unterlagen

Unvollständige Unterlagen führen zu einer Bearbeitungsverzögerung. Grundsätzlich sind Gewerbeanmeldung und ein Lohnjournal des Monats vor dem Arbeitsausfall beizulegen. Bei Bedarf sind auch Gesellschafterverträge, Handelsregisterauszüge oder Vereinsregisterauszüge notwendig.

5. Hinweis zum Thema Kündigung

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung. Sobald eine Kündigung ausgesprochen ist, entfällt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld.


Tipp:Achtung – neue Anzeige nötig?

Wird nach einer Zwischenzeit ohne Kurzarbeit (Unterbrechung) in Ihrem Betrieb wieder Kurzarbeit erforderlich, müssen Sie den Arbeitsausfall erneut anzeigen.

Dies gilt ab einer Unterbrechungszeit von 3 zusammenhängenden Monaten.