Programm "WEITER.Beschäftigung!"

Qualifizieren und beschäftigen

Unsere Idee

Egal, ob es um Strukturwandel in der Unternehmenswelt, die fortschreitende Digitalisierung oder einen möglichen Fachkräftemangel geht – mit WEITER.Beschäftigung! unterstützen wir Sie darin, Ihre Mitarbeitenden in umsatzschwächeren Phasen im Unternehmen zu halten und für zukünftige Herausforderungen zu entwickeln. Die Agentur für Arbeit Stralsund unterstützt regionale Unternehmen, die ihr Personal in der saisonschwachen Zeit weiterbeschäftigen und qualifizieren, mit der Bezuschussung des Arbeitsentgeltes und Übernahme der Bildungskosten.

Ihre Vorteile

  • Sie entwickeln Ihre Mitarbeitenden individuell
    durch zertifizierte Bildungsangebote.
  • Sie halten Ihre Mitarbeitenden im Unternehmen
    durch die geförderte Weiterbeschäftigung.
  • Sie binden Ihre Mitarbeitenden, in dem Sie deren Lebensunterhalt
    durch Entgelt statt staatlicher Leistungen sichern.
  • Sie investieren in die Zukunft!

Wer wird gefördert?

Klein- und mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten – vorwiegend aus den Branchen Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe, Reinigungsdienstleistungen und persönliche Dienstleistungen.

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in ungekündigten Beschäftigungsverhältnissen, die an einer zertifizierten Bildungsmaßnahme teilnehmen.
Gefördert werden nur Beschäftigte ohne ergänzende Sozialleistungen.

Was wird gefördert?

bei Teilqualifizierung (Hinführung von geringqualifizierten Beschäftigten zum Berufsabschluss)

  • Übernahme der Kosten der Weiterbildung zu 100%
    Arbeitsentgeltzuschuss (Übernahme des bildungsbedingten Arbeitsausfalls) in der Regel zu 85%

bei allen anderen beruflichen Weiterbildungen

  • für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
    Übernahme der Kosten der Weiterbildung zu 100%
    Arbeitsentgeltzuschuss (Übernahme des bildungsbedingten Arbeitsausfalls) zu 75%
  • für Unternehmen mit 10 und max. 249 Beschäftigten
    Übernahme der Kosten der Weiterbildung zu 50% (bei älteren oder schwerbehinderten Beschäftigten zu 100%)
    Arbeitsentgeltzuschuss (Übernahme des bildungsbedingten Arbeitsausfalls) zu 50%

für die Arbeitnehmer / -innen

  • Übernahme der individuellen zusätzlichen Kosten bei Weiterbildung, z.B. Wegstreckenentschädigung

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