KEA: Kurzarbeitergeldanträge und Abrechnungslisten elektronisch annehmen

Mit KEA bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) Betrieben ein sicheres Verfahren, Anträge auf Kurzarbeitergeld und die dazugehörigen Abrechnungslisten direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm digital zu übermitteln. 

16.05.2025 | Presseinfo Nr. 34

KEA steht für Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen. Das Verfahren ermöglicht Betrieben die digitale Antragstellung und Abrechnung von Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzenden Leistungen. Um das Verfahren nutzen zu können, brauchen Betriebe ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm. Alle erforderlichen Daten werden daraus zu einem Datensatz zusammengefasst und digital an die BA übergeben. Das Verfahren können Betriebe nutzen und auch von ihnen bevollmächtigte Dritte. 

Das KEA-Verfahren bietet folgende Vorteile:

  • Schnelligkeit: Der Antrag wird digital an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. Lange Postwege entfallen, was die Bearbeitung erheblich beschleunigt.
  • Transparenz: Die erfolgreiche Übertragung wird unmittelbar bestätigt. Unternehmen können jederzeit den aktuellen Status ihrer Anträge in ihrem Account bei der BA einsehen.
  • Sicherheit: Die Übertragung erfolgt datenschutzkonform.
  • Vollständigkeit: Durch die Nutzung von KEA ist sichergestellt, dass alle für die Antragstellung erforderlichen Informationen übermittelt werden. So lassen sich zeitaufwändige Rückfragen reduzieren bzw. vermeiden.

Vanessa Ahuja, Vorständin Leistungen der BA: „Mit KEA können Unternehmen Kurzarbeitergeld digital beantragen und abrechnen. KEA beschleunigt Prozesse, vermeidet lange Postwege und entlastet Unternehmen von Papierbergen. Die Bundesagentur wird ihre vorhandenen digitalen Angebote konsequent ausbauen. KEA ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Arbeitsverwaltung.“

Nähere Informationen zum KEA Verfahren finden Sie unter folgendem link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea