Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte, um am Arbeitsleben teilhaben zu können. Wer einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, hat in weiten Teilen diese Rechte ebenfalls.
Ziel der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist es, behinderungsbedingte Nachteile auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen. Die Gleichstellung soll dabei helfen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu erlangen oder zu behalten.
Mit der Einführung des eService „Gleichstellung“ haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Gleichstellungsantrag sicher und bequem von zu Hause aus zu stellen. Erforderliche Unterlagen können einfach mit hochgeladen werden. Die BA möchte den Nutzerinnen und Nutzern neben der Zeitersparnis mehr Flexibilität bieten.
Nähere Informationen zur Gleichstellung sowie die Möglichkeit der Online-Antragstellung finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/gleichstellung
Daneben bietet die BA allen Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche weitere eService Angebote. Sowohl die Antragstellung von Leistungen, wie auch die Mitteilung von Veränderungen sind digital möglich. Alle Online Angebote finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/eservices