

Die Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit reichen von fachbezogenem Weiterbildungskurs über Anpassungsqualifizierung, bis hin zum Erwerb eines komplett neuen Berufsabschlusses. Durch den Bildungsgutschein sichert Ihnen die Agentur für Arbeit zu, bestimmte Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung zu übernehmen. Sprechen Sie Ihren Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit oder in Ihrem Jobcenter an. Nutzen Sie ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit, welche Fördermöglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Ab dem 01. Juli 2023 können Sie dabei unter bestimmten Voraussetzungen vom Weiterbildungsgeld profitieren.
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
Jobcenter Bernkastel-Wittlich
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-bernkastel-wittlich-wittlich.html
Jobcenter Bitburg-Prüm
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Bitburg-Pruem/DE/Home/home_node.html
Jobcenter Trier Stadt
https://www.jobcenter-trier-stadt.de/arbeitsvermittlung/selbststaendigkeit
Jobcenter Trier-Saarburg
https://www.jobcenter-trier-saarburg.de/
Nutzen Sie vor dem Schritt in die Selbstständigkeit das Beratungsangebot Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihres Jobcenters. Im persönlichen Gespräch können Sie klären, ob Sie möglicherweise eine finanzielle Unterstützung für den Start Ihres eigenen Unternehmens erhalten können.
Jobcenter Bernkastel-Wittlich
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-bernkastel-wittlich-wittlich.html
Jobcenter Bitburg-Prüm
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Bitburg-Pruem/DE/Home/home_node.html
Jobcenter Trier Stadt
https://www.jobcenter-trier-stadt.de/arbeitsvermittlung/selbststaendigkeit
Jobcenter Trier-Saarburg
https://www.jobcenter-trier-saarburg.de/
Mit dem Aufstiegs-BAföG (auch Meister-BAföG genannt) bzw. dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Kreisverwaltung Eifelkreis-Bitburg-Prüm
Ansprechpersonen: Stefanie Grün / Christian Mutsch
/
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Ansprechpersonen: Silvia Schiefer / Michael Ruppenthal
https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/soziale-hilfen/bafoeg/
Mit dem ESF+-Förderansatz „QualiScheck“ fördert das Land Rheinland-Pfalz die individuelle, berufsbezogene Weiterbildung von Beschäftigten mit Wohn- oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz. Die Förderung beträgt maximal 60 Prozent der Weiterbildungskosten bis zu einer Höhe von 1.500 Euro pro Antragstellenden pro Jahr.
https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck
Der Fachkräftemangel ist längst in allen Branchen angekommen. Um diesem entgegenzuwirken braucht es neben der klassischen Ausbildung vor allem eines: Qualifizierung! Egal ob ungelernte, Quereinsteigende oder Mitarbeitende, die neues Fachwissen und neue Kompetenzen benötigen. Die Möglichkeiten sind vielfältig – wir unterstützen Sie gerne!
Ansprechpersonen: Martin Heß, Claudia Schwarzwälder, Laura Amberg, Anja Gratz, Philipp Rader, Alfred Tiex und Moritz Pint
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
Wenn Sie langzeitarbeitslosen Menschen, die Bürgergeld beziehen, eine Chance in Ihrem Unternehmen geben wollen, kann diese Beschäftigung durch das Jobcenter unter anderem in Form eines Lohnkostenzuschusses gefördert werden. Auch ein beschäftigungsbegleitendes Coaching, um den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu unterstützen zählt zu den Möglichkeiten der beiden Maßnahmen. Wenn Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen wollen, dann kontaktieren Sie das zuständige Jobcenter.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-langzeitarbeitslosen
Jobcenter Bernkastel-Wittlich
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-bernkastel-wittlich-wittlich.html
Jobcenter Bitburg-Prüm
Jobcenter Trier Stadt
https://www.jobcenter-trier-stadt.de/arbeitsvermittlung/foerderungen?hc=0&v=0&cHash=bbd4c2acfe377146511c09cc5d82fecf
Jobcenter Trier-Saarburg
https://www.jobcenter-trier-saarburg.de/arbeitgeber/foerdermoeglichkeiten/
Gründe für einen Arbeitsausfall gibt es viele: Auftragsmangel, Lieferprobleme, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse… In vielen dieser Fälle können Sie für Ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen. So können Sie Beschäftigte halten und müssen nicht entlassen – Sie können sie sogar qualifizieren. Zu den besonderen Bedingungen des Bezuges von Kurzarbeitergeld beraten wir Sie gerne!
Ansprechpersonen: Arbeitgeberservice Trier
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen
Trier.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Mit dem ESF+-Förderansatz „Betriebliche Weiterbildung“ fördert das Land Rheinland-Pfalz Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen (extern und inhouse) von bis zu 120 Stunden. Die Förderung beträgt in der Region Trier (Stadt Trier, Landkreis Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis, Landkreis Bernkastel-Wittlich) bis zu 60 Prozent und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen und Jahr beträgt 30.000 Euro.
https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/betriebliche-weiterbildung