Kurzarbeitergeld und Arbeitsbescheinigungen online abwickeln

Agentur für Arbeit | eServices

04.04.2025 | Presseinfo Nr. 24

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet mit ihren eServices digitale Lösungen auch für Unternehmen und Betriebe. Mit den neuen Verfahren KEA und BEA werden Daten zum Kurzarbeitergeld oder auch Arbeitsbescheinigungen schnell und sicher online übermittelt. Die Verfahren erleichtern Unternehmen den Datenverkehr mit der BA, notwendige Verwaltungsprozesse können so effizienter gestalten werden.

Mit KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) können Unternehmen ihre Anträge auf Kurzarbeitergeld sowie Abrechnungslisten sicher und volldigitalisiert an die BA übermitteln. Voraussetzung ist ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm. Bevollmächtigte Dritte, wie Steuerberater oder Lohnabrechnungsstellen, können das Verfahren ebenfalls nutzen. Die digitale Abwicklung reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich und beschleunigt die Bearbeitung. Alle Informationen zu den Vorteilen und Voraussetzungen für KEA gibt es unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea

BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) vereinfacht die Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen an die BA. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, dieses digitale Verfahren zu nutzen, da eine papierbasierte Abgabe nicht mehr möglich ist. Durch BEA entfällt der postalische Aufwand, und Daten können sicher sowie effizient übertragen werden. Weitere Informationen finden sich unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea