Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Waiblingen

Die Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Waiblingen ist auch künftig auf Branchen mit einem hohen und stabilen Beschäftigungswachstum, einer günstigen Beschäftigungsprognose sowie einem überdurchschnittlichen Strukturanteil ausgerichtet.

Schwerpunkte der beruflichen Weiterbildungsförderung 2023

Die Bundesagentur für Arbeit wird im Jahr 2023 und darüber hinaus weiter in berufliche Weiterbildung investieren. Der Arbeitsmarkt im Rems-Murr-Kreis wird in diesem Jahr voraussichtlich vom Strukturwandel in Richtung Digitalisierung und Elektromobilität geprägt sein. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung gibt es Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer, um deren Integration bzw. Verbleib in Beschäftigung zu ermöglichen und den Strukturwandel zu unterstützen. Alternative Lernformen gewinnen in Teilen an Bedeutung, wenngleich diese nicht für alle gleichermaßen geeignet sind. 

Die Bildungszielplanung 2023 (BZP) ist in weiten Teilen mit den Agenturen für Arbeit Stuttgart, Göppingen, Ludwigsburg und Reutlingen sowie mit dem Jobcenter Rems-Murr abgestimmt. Sie informiert über die qualitative und quantitative Ausrichtung der geplanten Förderung zur beruflichen Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit Waiblingen. Es wurden nur die für den Arbeitsmarkt relevantesten Bildungsziele aufgenommen. Bei manchen Zielen wurde auf detaillierte Inhalte verzichtet, um einen größeren Spielraum zu ermöglichen. Wie bereits in den letzten Jahren soll auch in 2023 und zukunftsorientiert in den Folgejahren mit der Qualifizierung Geringqualifizierter ein Schwerpunkt gesetzt werden. Die BZP 2023 ist deshalb für entsprechende überbetriebliche Umschulungen geöffnet (Ausnahmen sind unter den Bemerkungen aufgeführt). 

In den letzten Jahren wurde der überwiegende Teil der Bildungsgutscheine entsprechend der BZP ausgehändigt. Die BZP stellt deshalb eine Orientierung dar, die jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Der Bildungsmarkt bietet ein breit gefächertes, sich ständig änderndes und wachsendes Angebot und nicht jedes einzelne Bildungsziel kann erfasst werden. Deshalb sind auch in 2023 Ausnahmen möglich, soweit sie notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.