16.07.2024 | Presseinfo Nr. 51
Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe - Sonderhotline noch bis 31. Juli geschaltet
Hochwasser und Starkregen haben Anfang vergangenen Monats auch viele Unternehmerinnen und Unternehmer im Rems-Murr-Kreis hart getroffen.
Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.