Kurzarbeitergeld: Einfach und schnell per elektronischer Übermittlung

Die Agentur für Arbeit geht mit der Zeit und bietet Unternehmen eine noch einfachere Möglichkeit, Anträge auf Kurzarbeitergeld und die dazugehörigen Abrechnungslisten - digital und sicher - zu übermitteln. Dieses neue Verfahren nennt sich KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen). 

14.01.2025 | Presseinfo Nr. 2

Für die Nutzung von KEA ist ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm notwendig. Dabei werden alle erforderlichen Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm zu einem Datensatz zusammengefasst und automatisiert an die Agentur für Arbeit übermittelt. Das Verfahren kann damit von Betrieben sowie bevollmächtigten Dritten, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen abrechnen und beantragen, genutzt werden.

 

Vorteile der elektronischen Antragstellung:

  • Schnelligkeit: Der Antrag wird direkt und unkompliziert an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. Lange Postwege entfallen, was die Bearbeitung erheblich beschleunigt.
  • Transparenz: Die erfolgreiche Übertragung wird Ihnen bestätigt. Unternehmen können jederzeit den aktuellen Status ihrer Anträge online einsehen und erhalten zeitnah Rückmeldungen.
  • Fehlerreduktion: Durch automatische Prüfungen werden häufige Fehlerquellen bereits im Vorfeld erkannt, was die Bearbeitungszeit verkürzt. Der datenschutzkonforme Übertragungsweg wird eingehalten. 
  • Einfache Handhabung: Die Antragsstellung erfolgt über ein benutzerfreundliches Online-Portal, das Schritt für Schritt durch den Prozess führt.

„Die Erweiterung der elektronischen Antragstellung für Kurzarbeitergeld ist ein weiterer Schritt hin zur Digitalisierung der Arbeitsverwaltung. Wir möchten den Unternehmen so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen, gerade in herausfordernden Zeiten“, so Christine Käferle, Vorsitzende der Agentur für Arbeit Waiblingen.

Nähere Informationen zum KEA Verfahren sind auf der Website der Agentur für Arbeit verfügbar: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea