Für viele Akademikerinnen und Akademiker mit Schwerbehinderung ist die berufliche Einmündung in die Erwerbsarbeit oder die Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt mit unterschiedlichen Herausforderungen verbunden. Um diesem erschwerten Zugang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu begegnen, hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur Arbeitsförderung gesetzlich verankert.
Das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) beinhaltet unterschiedliche staatliche Unterstützungs- und Förderleistungen. Hier finden Sie grundlegende Informationen zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten, falls sie als Arbeitgeber überlegen, Menschen mit Schwerbehinderungen oder ihnen gleichgestellte Personen zu beschäftigen. Wichtig bei fast allen Förderleistungen ist, dass Sie die Leistungen rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme und vor Abschluss des Arbeitsvertrages beim zuständigen Kostenträger beantragen (ein Anruf oder eine Mail reicht in der Regel aus).