Ein Schwerbehindertenausweis bietet Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Personen zahlreiche Vorteile und Unterstützungsmaßnahmen. Neben steuerlichen Erleichterungen und ggf. der unentgeltlichen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gibt es umfassende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie besondere Rechte zur Entlastung und Integration in den Arbeitsmarkt.
Vorteile eines Schwerbehindertenausweises?
Mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis und einem anerkannten Schwerbehindertenstatus (Grad der Behinderung – GdB – von mindestens 50) stehen Betroffenen verschiedene Vergünstigungen und Rechte zu, wie zum Beispiel:
- Erhöhte Steuerfreibeträge
- Unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs
- Besonderer Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis
- Anspruch auf zusätzlichen Urlaub
- Bevorzugte Berücksichtigung bei der Einstellung im öffentlichen Dienst
- Besondere Regelungen zur Altersrente
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung ist beim zuständigen Versorgungsamt einzureichen. Dieses ist häufig an die Stadt- oder Kommunalverwaltung angegliedert. In einigen Regionen gibt es übergeordnete Versorgungsämter mit geteilten Zuständigkeiten. Detaillierte Informationen zum Verfahren, zu Ansprechpersonen sowie Antragsformulare erhalten Antragsteller beim zuständigen Bürgerservice oder Versorgungsamt.
Weitere Informationen zur Beantragung des Schwerbehindertenausweises
Rechtsansprüche und Leistungen für Menschen mit Schwerbehinderung
Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
Die Einstufung des Grades der Behinderung erfolgt gemäß der Versorgungsmedizinischen-Verordnung (VersMedV). Dabei wird anhand medizinischer Gutachten ein individueller GdB zwischen 20 und 100 festgelegt. Es gilt dabei kein Additionsprinzip: Mehrere Erkrankungen werden nicht einfach zusammengerechnet, sondern unter Berücksichtigung ihrer Wechselwirkungen bewertet und angerechnet.
Zusätzlich können Merkzeichen vergeben werden, die besondere Nachteilsausgleiche ermöglichen.
Beispiele für solche Merkzeichen sind:
G (erhebliche Gehbehinderung)
aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
H (Hilflosigkeit)
RF (Rundfunkgebührenbefreiung)
Bl (Blindheit)
Gl (Gehörlosigkeit)
Widerspruch und Klageverfahren
Wird der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt, besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs. Antragstellerinnen und Antragsteller haben das Recht auf Akteneinsicht, um die Entscheidungsgrundlage des Versorgungsamtes nachzuvollziehen. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat, sofern die Rechtsbehelfsbelehrung korrekt ist. Andernfalls kann die Frist gemäß § 58 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bis zu ein Jahr betragen.
Antrag auf Gleichstellung
Personen mit einem GdB von mindestens 30 können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Der Antrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen und ermöglicht Betroffenen, die Nachteilsausgleiche des Schwerbehindertenrechts im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch zu nehmen.