Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Tipps, Hinweise und mehr

Bewerbungsverfahren

Mit Beginn der Stellensuche, steht die Anfertigung von Bewerbungsunterlagen an. Hinsichtlich des Aufbaus und der Aufbereitung der Bewerbung gibt es einige allgemeine Standards. Darüber hinaus ist es aber möglich, dass potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber noch zusätzliche Dokumente im Rahmen ihrer Stellenausschreibung einfordern.

Falls eine Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen vorhanden ist, können Sie sich im Laufe Ihrer Bewerbung mit Ihren Fragen auch immer an diese wenden. 

Dazu können zählen:
•    Bauliche Gegebenheiten
•    Mitgestaltungsmöglichkeiten im Unternehmen
•    Fragen zur Barrierefreiheit während des Bewerbungsprozesses
•    Diversity-Kultur innerhalb des Unternehmens
 
Eine vollständige Bewerbung besteht in der Regel aus:
•    Anschreiben
•    Lebenslauf (Curriculum Vitae = CV) 
•    Zeugnissen (Bildungszeugnisse, Arbeits- und Praktikumszeugnisse)

Im Internet finden sich verschiedene Musterbeispiele, wie ein Bewerbungsanschreiben sowie ein Lebenslauf zu verfassen sind und wie die Bewerbungsunterlagen visuell gestaltet werden können. Darüber hinaus ist aber auch ein gewisser Spielraum bei der Ausgestaltung und dem Layout der eigenen Bewerbung gegeben.

Weitere Informationen zum Bewerben mit Behinderung finden Sie auf den Seiten EnableMe - Stiftung MyHandicap.

Vorstellungsgespräch

Sie haben es geschafft und wurden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen - und wie geht’s jetzt weiter? Bei einem Bewerbungsgespräch kann der erste Eindruck entscheidend sein. Umso wichtiger ist eine gute Vorbereitung auf dieses wichtige Gespräch. 

Folgende zusätzliche Punkte gilt es zu beachten:

•    Ein sicheres Auftreten
•    Das Tragen seriöser oder branchenüblicher Kleidung 
•    Vorab Auseinandersetzung mit dem Unternehmen

Fragerecht

Die Frage nach der Beeinträchtigung von Arbeitgebern im Bewerbungsgespräch ist grundsätzlich nicht zulässig. Rechtlich gilt hierbei das Diskriminierungsverbot für beeinträchtigte Menschen. Für die Bewerberin bzw. den Bewerber besteht keine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Frage. Das Fragerecht gestattet Arbeitgebern jedoch die Ausnahme, nach der Beeinträchtigung einer Bewerberin oder eines Bewerbers fragen zu dürfen, wenn ggf. durch eine Beeinträchtigung bzw. Behinderung wesentliche und entscheidende Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes nicht gewährleistet werden können.

Weitere Details und genaue Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen finden Sie z. B. auf den Seiten von EnableMe oder in der Broschüre „Erfolgreich bewerben“ des Arbeitgeber-Services für schwerbehinderte Akademiker.

Gespräch 

Alle Ämter und Behörden sind zur Einladung von passenden Bewerberinnen und Bewerber mit Beeinträchtigung zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. Hierbei kann die Erwähnung bei offensichtlichen Beeinträchtigungen (z.B. Rollstuhl) hilfreich sein, damit die Personalabteilung sich vorbereiten kann (z.B. Organisation eines rollstuhlgerechten Raumes). Eine Offenbarungspflicht des Bewerbers / der Bewerberin besteht, wenn wegen der Beeinträchtigung die vorgesehene Arbeit nicht bzw. nur eingeschränkt ausgeübt werden kann. Alle Aspekte, die sich nicht auf die konkrete Arbeitsleistung auswirken, müssen nicht mittgeteilt werden.

Angabe und Umgang mit den eigenen Behinderungen

Die Frage, ob und in welcher Form man im Rahmen der Bewerbung auf die Behinderung hinweisen sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier spielt die individuelle Situation eine entscheidende Rolle. Handelt es sich zum Beispiel um eine sichtbare oder nicht sichtbare Behinderung? Ergeben sich durch Behinderungen Einschränkungen, die am Arbeitsplatz beachtet werden müssen? Im Einzelfall kann eine kurze Beschreibung der Behinderung ohne Fachbegriffe hilfreich sein, damit das Unternehmen oder der Betrieb einen besseren Einblick in die persönliche Lebenssituation erhält und auf individuelle Bedürfnisse Rücksicht nehmen kann. Das Ansprechen der Behinderung sollte aber nicht dazu führen, dass die eigenen Qualifikationen und fachlichen Expertisen in den Hintergrund rücken bzw. unsichtbar werden. Die Fachkompetenz und die Softskills sollten bei der Stellenbesetzung die stärkste Gewichtung besitzen.

Die Universität zu Köln hat im Rahmen eines Projekts die Plattform Sag ich´s entwickelt. Die Seite soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen dabei unterstützen, einen für sich passenden Umgang mit der gesundheitlichen Beeinträchtigung am Arbeitsplatz zu finden.

Tipp:Grundsätzlich gilt: 

Die Offenlegung der eigenen Behinderungen ist die ganz persönliche Entscheidung des Betroffenen. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Bewerberinnen und Bewerber aufgrund von Behinderungen nicht benachteiligt werden im Bewerbungs- und Auswahlprozess.

Tipps und Hinweise zu dem Thema "Bewerbung und Bewerbungsverfahren" finden Sie außerdem in der Broschüre „Erfolgreich bewerben“ des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker im Download-Bereich.

Zusätzlich sind Sie herzlich eingeladen, an unseren regelmäßigen, digitalen und kostenfreien iXNet-Info-Veranstaltungen „Tipps und Hinweise zur Stellensuche und Bewerbung mit Behinderungen“ teilzunehmen.