Menschen, die im Rahmen der Alltagsbewältigung einen Unterstützungsbedarf besitzen und zum Anspruchsberechtigten Personenkreis gehören, können ein Antrag auf Ambulant Unterstütztes Wohnen beim zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger stellen.
Neben einem Eingliederungshilfegrundantrag besitzen die unterschiedlichen Bundesländer eigene Bedarfsermittlungsinstrumente, um die Bedürfnislagen zu eruieren und in ein passendes Leistungsangebot zu überführen. Die großen Wohlfahrtsträger, wie z.B. die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie, die Lebenshilfe e.V. oder das Deutsche Rote Kreuz verfügen meistens über ein breit angelegtes Unterstützungs- und Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen.
Beispiele möglicher Leistungen im Rahmen des Ambulant Unterstützten Wohnens
- Psychosoziale Begleitung im Alltag
- Entlastungsgespräche zu Herausforderungen und Problemlagen
- Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags
- Begleitung und Unterstützung bei Arztbesuchen
- Begleitung und Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
- Unterstützung und Begleitung bei Einkäufen des täglichen Bedarfs
In der Regel dienen diese Unterstützungsleistungen der Verselbstständigung des jeweiligen Menschen mit Behinderungen oder der Erhaltung von bestimmten Alltagsfähigkeiten.
Beratungsangebote und Anlaufstellen für das Ambulant Unterstützte Wohnen
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Caritas
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Diakonie
Lebenshilfe e.V.
Deutsches Rotes Kreuz
Neben diesen Beratungsstellen verfügt auch der Kostenträger über ein gesetzlich verankertes Beratungs- und Unterstützungsangebot und hat damit einhergehend auch eine Beratungs- und Unterstützungspflicht.