Alltagsunterstützung und Teilhabeleistungen

AUW, Assistenzleistungen, Bildung, Pflege etc.

Das Leben mit einer Behinderung kann im Alltag verschiedene Herausforderungen mit sich bringen, die zusätzlichen Aufwand und Belastungen erfordern. Um diese Mehrbelastungen abzufedern, gibt es im Rahmen des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen. Insbesondere wurde das Antragsverfahren für Teilhabeleistungen überarbeitet, um den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen gerecht zu werden. Das Teilhabe- und Gesamtplanverfahren ermöglicht eine dialogische und personalisierte Entscheidungsfindung, bei der auch die Selbstbestimmung der betroffenen Personen stärker berücksichtigt wird.

Ein Beispiel für eine unterstützende Maßnahme ist das Ambulant Unterstützte Wohnen (AUW), das für Menschen mit Unterstützungsbedarf zur Alltagsbewältigung angeboten wird. Anspruchsberechtigte Personen können beim zuständigen Sozialhilfeträger einen Antrag auf diese Leistung stellen, um individuelle Unterstützung in ihrem Lebensumfeld zu erhalten.