Das Wichtigste in Kürze
- International tätige Unternehmen und Konzerne ziehen sich aufgrund des Russland-Ukraine Konflikts aus Russland zurück.
- Ihren in Russland tätigken Fachkräften soll die Möglichkeit gegeben werden aus Russland oder anderen Ländern nach Deutschland einzureisen.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat in Abstimmung mit den Bundesministerien hierfür eine Globalzustimmung zur Arbeitsmarktzulassung erklärt.
Globalzustimmung:
Erfüllen die Personen alle nachfolgenden Voraussetzungen, kann die Globalzustimmung zur Beschäftigungsaufnahme in Deutschland angewandt werden:
- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Russland oder Verlagerung in Folge des russisch-ukrainischen Konflikts ins Ausland.
- Beschäftigung bei international tätigem Unternehmen in Russland.
- Beantragung Visum für eine Weiterbeschäftigung in einer deutschen Niederlassung oder eines Standorts desselben Unternehmens.
- Visumbeantragung für Blaue Karte EU, Fachkräfte oder Beschäftigte mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen in der Informations- und Kommunikationstechnologie oder mit unternehmensspezifischen Spezialkenntnissen.
- Gehalt entspricht mindestens 43.992 Euro brutto jährlich bzw. 50.760 Euro brutto jährlich bei Beschäftigten mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen.
Die Globalzustimmung ist bis zum 30. September 2022 befristet.
Kontakt:
Telefon: 0228/713-2000