Hier finden Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen und unsere Antworten darauf.
Sollten trotzdem noch Fragen offen bleiben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie gerne!

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Sollten trotzdem noch Fragen offen bleiben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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Die Bundesagentur für Arbeit agiert auf Grundlage internationaler Standards der Vermittlung, um faire und rechtssichere Mobilität sicherzustellen. In unseren Partnerländern Mexiko und Kolumbien werden weit mehr Ärztinnen und Ärzte ausgebildet, als deren jeweilige Arbeitsmärkte aufnehmen können. In Mexiko stehen den jährlich etwa 40.000 Absolventinnen und Absolventen der Humanmedizinstudiengänge 18.000 Weiterbildungsplätze zur Verfügung. Insbesondere für eine Weiterbildung zur Fachärztin oder Facharzt orientieren sich die Absolventinnen und Absolventen deshalb ins Ausland.
| Nationalität: | Mexiko oder Kolumbien |
| Akademische Qualifikationen: | abgeschlossenes Medizinstudium und Berufszulassung im Herkunftsland |
| Berufserfahrung: | in der Regel erste Berufserfahrung, vereinzelt bereits vorliegende Facharztweiterbildung im Herkunftsland |
| Sprachkenntnisse: | zertifizierte Deutschkenntnisse auf B2-Niveau oder höher |
| Mobilität: | deutschlandweit, einschl. kleiner Städte und ländlicher Gebiete |
| In unserem Bewerberpool befinden sich von uns vorausgewählte Ärztinnen und Ärzte, die jederzeit für ein Interview in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. | |
Zum Zeitpunkt der Bewerberauswahl befinden sich die Ärztinnen und Ärzte im Ausland, daher empfehlen wir virtuelle Vorstellungsgespräche. In Einzelfällen kommt es vor, dass sich Kandidatinnen und Kandidaten bereits in Deutschland aufhalten und persönlich eingeladen werden können.
Sollten Sie persönliche Vorstellungsgespräche bevorzugen, werden die hierfür anfallenden Kosten arbeitgeberseitig übernommen.
Sie können uns Stellenangebote für jede Fachrichtung melden. Bislang konnten wir alle gemeldeten Vakanzen besetzen, auch in Bereichen wie Psychiatrie oder Geriatrie. Voraussetzung ist arbeitgeberseitig eine zumindest teilweise vorhandene Weiterbildungsermächtigung für die jeweilige Fachrichtung.
Es gibt keine verpflichtende Mindestanzahl. Dennoch empfehlen wir Ihnen, mindestens 3 (besser 5) Personen einzustellen, um bestmöglich von den Vorteilen des Programms profitieren zu können. Dazu gehört u.a. die Organisation der individuellen Sprach- und Vorbereitungskurse. Bei Einzelkandidatinnen und -kandidaten kann dies nicht immer gewährleistet werden.
In Specialized! verzahnen wir von Beginn an Theorie und Praxis. Bereits während der Teilnahme am Fachsprachkurs in Deutschland werden die Ärztinnen und Ärzte in den medizinischen Arbeitsalltag integriert. Dies gelingt durch eine parallele Teilzeittätigkeit als „Hilfskraft im ärztlichen Dienst“/Pflegehilfskraft/MFA oder eine vergütete Hospitation (je nach Bundesland).
Sowohl Ihr Personal als auch die Specialized!-Teilnehmenden profitieren hierbei erheblich von dem frühen Kennenlernen und dem kombinierten Spracherwerb. Darüber hinaus entsteht auf diese Weise nicht nur eine frühe Bindung an Ihr Haus, sondern die Ärztinnen und Ärzte sind bei Erhalt der Berufserlaubnis bereits gut in bestehende Abläufe eingearbeitet und können direkt in ihrem Aufgabengebiet starten.
Wenn Sie mehr über die Einsatzmöglichkeiten als „Hilfskraft im ärztlichen Dienst“ (oder Alternativen vor Erwerb der Berufserlaubnis) erfahren möchten, melden Sie sich gerne für unsere digitale Sprechstunde für Arbeitgeber an.
Nachdem Sie uns Ihre Stellenangebote gemeldet haben, erhalten Sie von uns innerhalb von 2-3 Wochen eine Auswahl geeigneter Profile.
Ab Abschluss des Bewerbungsverfahrens gestaltet sich die Prozessdauer individuell unterschiedlich (u.a. abhängig vom Bundesland und Anerkennungsprozess). Durch Specialized! profitieren Sie von Prozessabsprachen mit allen relevanten regionalen Akteuren mit dem Ziel einer zeitlich verkürzten Fachkräftemigration.
Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich in unserer digitalen Sprechstunde für Arbeitgeber.
Die Beratungs- und Vermittlungsdienstleistung der Bundesagentur für Arbeit und der Netzwerkpartnerinnen und -partner im Programm ist kostenfrei. Es entstehen keine Vermittlungsgebühren.
Die Kosten verteilen sich in Specialized! zu je einem Drittel auf Arbeitgeber, Teilnehmenden und öffentliche Geldgeber. Der Arbeitgeberanteil dient der Lebensunterhaltssicherung bis zum Erhalt der Berufserlaubnis in Form einer Entlohnung als Hilfskraft oder eines Stipendiums (orientiert am aktuellen Bafög-Satz). Der Arbeitgeber übernimmt in dieser Phase außerdem die Organisation einer Unterkunft.
Die Vorbereitungskurse im Rahmen von Specialized! sind sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für die Teilnehmenden in der Regel gebührenfrei. Eine Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Fachsprachkurs) und die Bundesagentur für Arbeit (Vorbereitungskurs Kenntnisprüfung).
Sie wünschen mehr Informationen zu den konkreten Kosten und Fördermöglichkeiten für Ihre Einrichtung? Melden Sie sich gerne für unsere digitale Sprechstunde für Arbeitgeber an.
Für einen reibungslosen Programmablauf stellen Sie eine Ansprechperson für die Specialized!-Teilnehmenden und uns zur Verfügung. Im Rahmen Ihrer Möglichkeiten unterstützen Sie den Integrationsprozess vor allem innerhalb Ihrer Einrichtung. Darüber hinaus können regionale Akteure (Welcome Center etc.) zur Begleitung der Integration mit eingebunden werden.
Zudem organisieren Sie bis zum Erlangen der vorläufigen Berufserlaubnis eine möblierte Unterkunft in erreichbarer Nähe zum Arbeitsplatz, beispielsweise in Personalwohnungen, im Klinikwohnheim, in einer Pension oder nach Abstimmung mit den Ärztinnen und Ärzten auch in WGs.
Das Specialized!-Team und unsere Netzwerkpartnerinnen und -partner übernehmen in Absprache mit Ihnen die enge Begleitung des Anerkennungsprozesses, des Visaverfahrens sowie die Organisation von Vorbereitungskursen – rechtskonform, neutral und kostenfrei.
Zunächst stehen Ihnen die Ärztinnen und Ärzte in der Regel als "Hilfskraft im ärztlichen Dienst"/Pflegehilfskraft/MFA zur Verfügung. Hierbei können erste ärztliche Leistungen delegiert werden (Delegationskatalog der KBV).
Sobald die Berufserlaubnis vorliegt, kann der Einsatz unter Aufsicht bzw. in Verantwortung einer approbierten Ärztin/eines approbierten Arztes erfolgen. Dies gilt auch für Schichtdienste.
Es sollte berücksichtigt werden, dass parallel zum Einsatz in Ihrer Einrichtung die Teilnahme an den angebotenen Vorbereitungskursen gewährleistet sein muss.
Grundsätzlich ja. Wenn Sie eine zumindest teilweise vorhandene Weiterbildungsermächtigung für die angebotene Fachrichtung besitzen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen die regionalen Rahmenbedingungen für eine Umsetzung in Ihrer Praxis.
Ja. Schreiben Sie uns bei Interesse gerne an, damit wir den Kontakt zu anderen Arbeitgebern herstellen können: zav.specialized@arbeitsagentur.de.
Sehen Sie sich auch eine Auswahl an Pressemeldungen zu Specialized an.
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